Arbeitsrechtsänderung ab 01.07.2018 - Entgeltanspruch bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand ..
Gilt ab 01.07.2018 - wird das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstands einvernehmlich aufgelöst, muss das "Krankenentgelt" - wie bei einer Arbeitgeberkündigung vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden, solange die Entgeltfortzahlungsfirsten nicht ausgeschöpft sind ..
Weitere Informationen gibt es auf der homepage der AK-Oberösterreich
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