ORF-Haushaltsabgabe - Informationen 2024
Befreiung ORF-Haushaltsabgabe 2024? - Beispiele: Berechnung der Einkommensgrenze 2024.

Nachstehend Beispiele zum Punkt "Berechnung Einkommensgrenzen für eventuelle Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe 2024".
Bei den Beispielen werden die Richtsätze 2024 "unterschritten" und ist eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe 2024 möglich. Entsprechende Anträge mit Unterlagen etc.  bei ORF-Beitrags Service sind immer notwendig.
2024  Betragsgrenzen mtl. Einkommen - 1 Person € 1.364,12;  2 Personen  €  2.152,04; jede weitere Person  €  210.48.

Beispiele: Ein-Personenhaushalt
A.) Pension monatlich netto € 1950.--, Miete und Betriebskosten mtl. €  600,--

  • Einkünfte mtl. netto                                            €  1950.--
  • Mietaufwand mtl.                                               €   600.--
  • maßgebliches Haushaltseinkommen          €  1350.--
  • Richtsatz 2024 (1 Person)                                 €  1364.12
  • Richtsatzunterschreitung 2024                       €      14.12

B.) Pension monatlich netto € 1500.--, keine Miete (z.B. Eigenheim) aber Pauschale*)

  • Einkünfte mtl. netto                                             €  1500.--
  • Pauschale *)                                                         €    140.--
  • maßgebliches Haushaltseinkommen            €  1360.--
  • Richtsatz 2024 (1 Person)                                   €  1364.12
  • Richtsatzunterschreitung 2024                         €       4.12

Beispiel:  Zwei-Personenhaushalt
2 Pensionen gesamt monatlich netto €  2750.--, Miete und Betriebskosten mtl. € 600.--

  • Einkünfte mtl netto                                               €  2750.--
  • Miet- und Betriebskosten                                   €    600.--
  • maßgebliches Haushaltseinkommen             €  2150.--
  • Richtsatz 2024 (2 Personen)                              €   2152.04
  • Richtsatzunterschreitung 2024                         €         2.04

Vorschlag für 2024:
Es gibt österreichweit noch einige zehntausend „einkommensschwache Haushalte“, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und auch die mtl. Einkommensrichtsätze 2024 nicht überschreiten werden.
Daher-  Rasche Prüfung, nachrechnen oder nachrechnen lassen und noch im Dezember 2023 den Befreiungsantrag ORF-Haushaltsabgabe 2024 stellen …

- Übertragungs- und Rechenfehler nicht ausgeschlossen/möglich 
(Befreiungsrechner - Anmerkung: Nur beim Antragsteller werden Miet- und Betriebskosten gesamt angerechnet? Abklärung noch erforderlich?)

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