Wintersport
Sicher auf der Skipiste

Bei Skiunfällen sind Regeln zu beachten - Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt | Foto:  Pixabay/HansMartinPaul

Fahrerflucht bei Skiunfällen ist kein Kavaliersdelikt!

KÄRNTEN. Beim Pistenspaß ist gegenseitige Rücksichtnahme angesagt. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, gilt für alle Beteiligten: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, wer weiterfährt, macht sich strafbar. 
"Es kommt immer wieder vor, dass Personen nach Unfällen auf den Pisten einfach weiterfahren, anstatt stehenzubleiben und zu helfen bzw. an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Dazu ist ganz klar festzustellen: Wer als Unfallbeteiligter weiterfährt, keine Hilfe leistet bzw. einen Verletzten im Stich lässt, macht sich strafbar!", informiert Gruppeninspektor Horst Wohlgemuth.
In der Saison 2017/18 ereigneten sich in Kärnten 116 Skikollisionen, in 22 Fällen kam es dabei zur Fahrerflucht. In der laufenden Saison kam es bis Anfang Jänner zu 19 Skikollisionen, in sechs Fällen wurde Fahrerflucht begangen. Sollte es zu einer Kollision kommen, ist, so Wohlgemuth, Folgendes dringend zu beachten: Stehen bleiben und bei Notwendigkeit Erste Hilfe leisten; Identitäten austauschen, auch wenn vorerst keine Verletzungen vermutet werden; Als Zeuge zur Verfügung stehen!

Die FIS-Regeln

Um einen kollisionsfreien Skiverkehr auf den Pisten zu gewährleisten, verweist die Polizei auch auf die FIS-Regeln:

1. Gegenseitige Rücksichtnahme – jeder Skifahrer/Snowboarder muss sich so verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet oder geschädigt werden.2. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise – jeder Skifahrer/Snowboarder muss auf Sicht fahren und sein Tempo und seine Fahrweise den Gelände-, Schnee- und Witterungs- verhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur – jeder Skifahrer/Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Personen nicht gefährdet.
4. Überholen – überholt werden darf von oben oder unten, von links oder von rechts, aber immer nur mit einem Abstand, welcher dem überholten Skifahrer/Snowboarder genügend Raum für seine Bewegungen lässt.
5. Einfahren, Anfahren, hangaufwärts Fahren – jeder Skifahrer/Snowboarder, der in eine Piste einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten – es muss vermieden werden, ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten. Bei einem Sturz ist die Stelle so schnell wie möglich freizumachen.
7. Aufstieg, Abstieg – jeder Skifahrer/Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Piste benutzen.
8. Beachten der Zeichen – Markierungen und Signale sind unbedingt zu beachten.
9. Hilfeleistung – bei Unfällen ist jeder Skifahrer/Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht – jeder Skifahrer/Snowboarder, egal ob Zeuge oder Beteiligter, ob verant- wortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.

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