GDK: Umweltsenat prüft
Im Auftrag des Wiener Umweltsenats begutachtet nun nichtamtlicher Sachverständiger die Auswirkungen des geplanten Kraftwerks auf das Orts- und Landschaftsbild.
Die Kärntner Landesregierung war zur Feststellung gekommen, dass das geplante GDK mit dem Landschaftsbild verträglich ist. Der Umweltsenat in Wien lässt dies nun durch den nichtamtlichen Sachverständigen Thomas Proksch nachprüfen. Für Ebenthals Bgm. Franz Felsberger wird deutlich: "Das heißt mit anderen Worten: Der Umweltsenat bezweifelt in dieser Frage die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung."
Laut Ebenthals Rechtsanwalt Franz Unterasinger könnten weitere Neubegutachtungen durch den Umweltsenat überhaupt entfallen, wenn in der Frage des Orts- und Landschaftsbildes ein Konflikt besteht, der nicht zufriedenstellen lösbar ist. "Dann wäre der Spuk bereits vorbei", so Unterasinger.
Er legte außerdem dem Umweltsenat ergänzende Unterlagen vor. Darunter folgende Informationen: Ein Wiener Verfassungsrechtler habe die Neuregelung der Kärntner Bauordnung als „sechsfach verfassungswidrig“ beurteilt, was zwangsläufig auch für die kürzlich erlassene „Bauarchitekturverordnung“ gelte. Außerdem legte Unterasinger den Nachweis vor, dass die 20.000 Betriebsstunden des alten Fernheizwerks (Anm.: diese werden von der Behörde toleriert) bereits "konsumiert" wurden. Eine weitere vorgelegte Studie widmet sich der Schallproblematik.
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