Natura 2000: Betroffene pochen auf Antworten
"Arge Natura 2000" stellt drei zentrale Fragen. Man will wieder stärker auf das Thema aufmerksam machen.
BEZIRK KLAGENFURT LAND. Wenig Neuigkeiten habe man bei den vielerorts abgehaltenen Info-Veranstaltungen der Naturschutz-Abteilung des Landes Kärnten zu Natura 2000 erfahren, kritisiert der Sprecher der "Arge Natura 2000" Johann Jagoutz aus Homölisch. Die Plattform mit betroffenen Grundeigentümern aus ganz Kärnten will nun wieder stärker auf das Thema aufmerksam machen, um auch von der zuständigen Naturschutz-Abteilung angehört zu werden.
Problem für Nachfolger
"Im Grunde geht es um drei zentrale Fragen, die auch bei den Info-Veranstaltungen nicht beantwortet wurden", so Jagoutz, selbst im Gebiet Kleinobir betroffen. Wo genau befindet sich das Schutzgut bzw. wie kann man es deutlich abgrenzen und erkennen? Mit welchen Einschränkungen ist in den betreffenden Gebieten zu rechnen? Wie sieht es mit dem Entschädigungs-Paragrafen im Kärntner Naturschutzgesetz aus?
Jagoutz: "Zusammengefasst: Was bedeutet Natura 2000 für die Bewirtschaftung und für unsere Nachfolger? Schließlich ist ein Wertverlust unserer Grundstücke zu befürchten."
Nicht nur Landwirte betroffen
Und auch auf andere Wirtschaftszweige würden sich Einschnitte bei der Waldbewirtschaftung auswirken, werfen Günther Kuneth und Mario Deutschmann von der Landwirtschaftskammer ein. Stichwort: Holzverarbeitung, Biomasse-Werke etc.
Einbinden der Grundeigentümer
Die Arge sammelt weiter Unterschriften, um ihre Forderungen nach einem Vertragsnaturschutz zu untermauern. "Das bedeutet die Ausweisung von Gebieten nur nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die eindeutige Abgrenzung und Erkennbarkeit des Schutzgutes und die Sicherstellung von Entschädigungsmöglichkeiten", so der Arge-Sprecher. Bei der Erstellung der Managementpläne wollen die Grundeigentümer eingebunden werden. Und - ganz wichtig: "Wir fordern, dass Maßnahmen und Vorschreibungen nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Erhaltung des Schutzgutes nachweislich als nicht ausreichend befunden werden."
Verständliche Darstellung
In den Gebieten Kleinobir oder Sattnitz-Ost - ihre Ausweisung ist in Bearbeitung - wird vor allem vom Schutzgut "Illyrischer Rotbuchenwald" gesprochen. LR Rolf Holub gibt zu: "Die Europäische Kommission hat Interpretationshandbücher in wissenschaftlicher Form erstellt. Sie beschreiben Vegetationseinheiten bzw. Verbände, Unterverbände und Assoziationen, die unter den jeweiligen Lebensraumtyp fallen. Da kann es vorkommen, dass Grundeigentümer verunsichert sind." Man überlege derzeit, für die Bewirtschafter eine verständlich Darstellung des Lebensraums "Illyrischer Rotbuchenwald" auszuarbeiten.
"Keine einseitig auferlegten Auflagen"
Ein ausgewiesenes Natura 2000-Gebiet bedeute, so Holub, nicht gleichzeitig ein Bewirtschaftungs- und Nutzungsverbot. "Das wäre auch nicht zielführend, denn die bisherige Bewirtschaftung hat zu Entstehung bzw. Erhalt der verschiedenen Schutzgüter beigetragen. Einseitig auferlegte Auflagen an Grundeigentümer oder Bewirtschafter, wie etwa eine bestimmte Bewirtschaftung zu erfolgen hat, gibt es in keinem bestehenden Natura 2000-Gebiet in Kärnten."
Gebietsmanagementpläne würden sich für die Klärung offener Fragen anbieten - unter Einbindung aller Beteiligten. Zum Vorwurf, es gäbe in bestehenden Natura 2000-Gebieten enorme Einschränkungen, meint Holub: "In den meisten Fällen lässt sich anhand von Beispielen aufklären, dass in den wenigsten Fällen ein z. B. bei der Behörde beantragtes Vorhaben aufgrund des Vorhandenseins eines Natura 2000-Gebietes versagt wurde, sondern aufgrund anderer Rechtsmaterien."
Der geforderte Entschädigungs-Paragraf sei jedenfalls fertig ausformuliert. Die ÖVP muss dem Entwurf zustimmen, erst dann kann er im Landtag beschlossen werden.
Zu Natura 2000
Natura 2000 ist ein Naturschutzprojekt der EU. Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume in Natura 2000-Gebieten (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Entschädigungen an betroffene Eigentümer sind nicht einheitlich vorgegeben. Hält das Land die Vorgaben nicht ein, drohen Strafzahlungen an die EU.
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