Natura 2000: Landwirte sind besorgt

Fürchten Beschränkungen in der Bewirtschaftung durch Natura 2000: Franz Andrejcic, Josef Fradler und Matthias Miksch (von links)
  • Fürchten Beschränkungen in der Bewirtschaftung durch Natura 2000: Franz Andrejcic, Josef Fradler und Matthias Miksch (von links)
  • hochgeladen von Vanessa Pichler

BEZIRK KLAGENFURT LAND (vp). Dass die Natura 2000-Gebiete in Kärnten verdoppelt werden sollen, verfolgen viele Landwirte mit großer Verunsicherung. Die EU verlangt die Nachnominierung von verschiedenen Gebieten, sonst drohen Strafzahlungen, die der zuständige Landesrat Rolf Holub vermeiden will.
Im Begutachtungsverfahren (bzw. Nominierungsphase) sind auch die Bereiche Sattnitz Ost (Gemeinden Maria Rain, Ebenthal und Grafenstein), Kosiak und Kleinobir. Schützenswert seien diese Gebiete wegen Vorkommens von Illyrischen Buchenwäldern (Sattnitz Ost und Kleinobir) und des Karawanken-Mohrenfalters (Kosiak).

Keine Information über Auflagen

Betroffene Grundstücksbesitzer - das sind hunderte in Klagenfurt Land und ca. 1.000 in ganz Kärnten - fürchten Beschränkungen in der Bewirtschaftung wie etwa Auflagen bei Schlägerungen oder bei der Mahd. "Da geht es um Existenzen. Beim Gebiet Sattnitz Ost handelt es sich etwa zu 70 bis 80 Prozent um Wirtschaftswald", so Bauernbund-Bezirksobmann Josef Fradler. "Es gibt keinerlei Information darüber, welche Einschränkungen zu erwarten sind."
Die Landwirte wurden bisher auch nicht - anders als angekündigt - in die Natura 2000-Ausweisungen miteinbezogen, beklagen sie.

Naturnahe Bewirtschaftung seit jeher

"Wir konnten nur Stellungnahmen abgeben", so die Betroffenen Franz Andrejcic aus Matschach und Matthias Miksch aus Maria Rain. "Nahezu alle Betroffenen haben sich bereits negativ geäußert", sagt Mario Deutschmann, Ansprechpartner für die Grundeigentümer bei der Landwirtschaftskammer. Er hofft, dass diese Stellungnahmen in den weiteren Prozess miteinbezogen werden.
Das Paradoxe für die Landwirte: "Wir werden nun dafür ,bestraft', dass wir immer schon für naturnahe Bewirtschaftung sorgen. Dadurch wurden gewisse Flächen erst zu schutzwürdigen Flächen."

Detail-Gespräche folgen

Klaus Kleinegger von der Abteilung Naturschutz verstehe die Sorgen der Grundeigentümer. Gegenüber der WOCHE erklärt er: "Wir sind in der Phase der Gebietsmeldungen und auch in dieser Phase stehen wir jederzeit für Rückfragen bereit. Mit jedem Betroffenen wird es, wenn es um die Erstellung von Managementplänen bzw. die Kartierung geht, Detail-Gespräche geben. Es werden auch Begehungen vor Ort und Info-Veranstaltungen stattfinden."

Bis in Kärnten alle möglichen Managementpläne in den Schutzgebieten durchgearbeitet sind, wird es noch fünf bis acht Jahre dauern.
Kleinegger versichert: "Einen Glassturz mit Auflagen über die Gebiete wird es nicht geben." Aufgrund der frühen Phase des Nominierungsprozesses könne man noch nicht sagen, ob und wo es überhaupt zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung kommen wird.

Gesetzesnovelle lässt auf sich warten

Um mögliche Einschränkungen abzufedern, soll das Kärntner Naturschutzgesetz um einen Entschädigungsparagrafen erweitert werden. Was diese Entschädigung betrifft, sind sich die verhandelnden Parteien einig. Doch beschlossen ist noch nichts, denn in anderen wesentlichen Punkten (z. B. Ausweitung der Rechte des Naturschutzbeirates) ist man sich uneinig.

Unterschriften werden gesammelt

Auch Fradler gibt zu bedenken: "Aus welchen Töpfen sollen die Entschädigungszahlungen kommen? Sie müssten aus dem Naturschutz-Budget kommen, nicht aus dem der Landwirtschaft." Der Bauernbund-Bezirksobmann sammelt nun unterstützende Unterschriften für die Resolution der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft (siehe unten).

Resolution der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Kärnten an die Landesregierung - die Forderungen:

Es wird gefordert, sicherzustellen und zu garantieren, ...
>> dass der Beschluss des Kärntner Landtages vom 12. Juli 2000 vollinhaltlich umgesetzt wird und die Interessen der Grundbesitzer und Bewirtschafter im Vorfeld von Gebietsnennungen entsprechend berücksichtig werden.
>> dass die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß und nur dann erfolgt, wenn die Entschädigung allfälliger vermögensrechtlicher Nachteile rechtlich und finanziell gesichert ist.
>> dass ein vermögensrechtlicher Nachteil nicht nur innerhalb einer Frist mit der Nominierung als Natura 2000-Gebiet oder der Erklärung zum Europaschutzgebiet entschädigt wird, sondern eben auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Schaden im Zuge der ordentlichen und zeitgemäßen Wirtschaftsführung konkret bekannt wird.
>> dass jene Waldflächen, die im Natura 2000-Gebiet liegen, aber kein Schutzgut darstellen, keine Einschränkungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung erfahren.
>> dass bei der Erstellung von Managementplänen die Grundeigentümer und deren Interessensvertretung von Beginn an eingebunden werden.
>> dass Maßnahmen und Vorschreibungen nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Erhaltung des Schutzgutes nachweislich als nicht ausreichend befunden werden.

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