Angeklagter bestritt Vorwurf wegen Kinderpornos
Im Zuge einer groß angelegten Operation gegen Kinderpornos im Internet konnte eine der zahlreichen IP-Adressen einem 25-Jährigen aus dem Wienerwald zugeordnet werden. Bei der daraufhin folgenden Hausdurchsuchung fanden die Beamten auch eine Datei mit entsprechendem Inhalt.
„Ich habe nie in meinem Leben, nie, nie, niemals Kinderpornos angesehen!“, beteuerte der Angeklagte gegenüber der St. Pöltner Richterin Andrea Humer. Es sei ihm schon passiert, dass sich beim Anschauen erlaubter Pornos auch ein Fenster mit Kindern geöffnet habe, das er aber sofort wieder weggeklickt hätte, erklärte der bislang unbescholtene Mann.
Für die Vizepräsidentin des Landesgerichts stand zwar fest, dass ein Zugriff erfolgte, ein vorsätzliches Handeln sei dem Beschuldigten aber nicht nachzuweisen. Darüber hinaus habe sich bei der Auswertung keine weitere Verdachtslage ergeben, zumal erfahrungsgemäß entsprechende Täter sich nicht mit einer einzelnen Datei begnügen. Humer fällte daher einen Freispruch (rechtskräftig) und empfahl die Vernichtung der Festplatte.
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