Gemeinderats-Beschluss
Anpassung der Wasserabgaben wird umgesetzt
Die Energiekrise zwingt die Stadt zu entsprechender Preisanpassung. Die beschlossene Erhöhung gilt ab dem 3. Quartal und tritt somit ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.
KLOSTERNEUBURG. Aufgrund der globalen Preissteigerungen auf dem Energie- und Rohstoffsektor muss die Wasserbezugsgebühr in Klosterneuburg angepasst werden. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sollen nicht gefährdet werden. Der Gemeinderat fasste am Freitag, dem 3. März 2023, einen entsprechenden Beschluss.
Investitionsprogramm
„Um die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen des marktbestimmten Betriebes Wasserversorgung auch weiterhin zur Zufriedenheit der Klosterneuburger Bevölkerung erfüllen zu können, ist eine Erhöhung der Wassergebühr unumgänglich“, so Herbert Preisl, Leiter der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Und weiters:
„Da der Prozess zur Enthärtung des Klosterneuburger Trinkwassers einen sehr hohen Energiebedarf benötigt und zusätzlichen Wasserschwund bedeuten würde, können die Studien und Planungen aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen derzeit nicht umgesetzt werden.“
Die Zahlen
Neben der allgemeinen Anhebung der Energiepreise ist das laufende Investitionsprogramm 2021-2030 der Wasserversorgung sicherzustellen. Auf der Agenda stehen ein Brunnen-Neubau, die Erweiterung der Versorgungsleitung Kierlingtal, der Neubau des Hochbehälters Dietschen, die Neuerrichtung Pumpwerk Haschhof und die Vorbereitungen für die Notstromversorgung der Klosterneuburger Wasserversorgung im Zuge des Blackout-Vorsorgeplans.
Die Wasserbezugsgebühr beträgt derzeit 1,73 Euro netto pro Kubikmeter und soll auf 2,13 Euro angepasst werden. Die Bereitstellungsgebühr für geeichte Wasserzähler wird von derzeit 7,50 Euro netto (Nennleistung) auf 15 Euro pro m³/h (Nennleistung) angehoben.
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