Doppelter Akademiker in Anstalt eingewiesen
Splitternackte Messerattacke gegen Zeltverleiher
KLOSTERNEUBURG (mr) Eine Menge Feindbilder hat der 78-jährige doppelte Akademiker: Polizei, Gericht, Wasserwerk und die Freiwillige Feuerwehr sind nur einige! Gefährliche Drohungen mit dem Tode sind seine Spezialität – bisherige Ermittlungsverfahren wurden wegen Unzurechnungsfähigkeit eingestellt, ein Einweisungsantrag vor zwei Jahren war gescheitert.
Nackt mit Messer auf Straße
Nach dem Feuerwehrfest im Mai erregte ein Zeltverleiher beim Abholen des Festzeltes den Unmut des Betroffenen (so die Bezeichnung in dieser Sonderform des Strafverfahrens), weil er seinen LKW vor dessen Haus am Gehsteig parkte. Das weitere Geschehen schildert der Einweisungsantrag so: der Betroffene lief splitternackt auf die Straße und kündigte mit einem drohend erhobenen Messer (Klingenlänge: 20 cm) dem Zeltverleiher an, er werde ihn umbringen. Dieser flüchtete verängstigt in die Fahrerkabine, worauf der Tobende mit dem Messer ca. 30 Mal gegen die Fahrertüre stach. Nachdem er wieder in sein Haus zurückgekehrt war, verließ der Zeltverleiher den LKW um den Schaden zu besichtigen. Da öffnete der Betroffene ein ebenerdiges Fenster und warf ein Bügeleisen heraus, das den Zeltverleiher an der Schulter traf.
Urteil: Anstaltseinweisung
Über Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens beschloss ein Schöffensenat die Einweisung des Akademikers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nicht rechtskräftig, seine Sachwalterin und sein Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.