Haftstrafe für Baumax-Schuhdieb
Frecher Schuhdieb mimte vergeblich Unschulds- und Opferlamm
KLOSTERNEUBURG (mr). Auch am zweiten Verhandlungstag blieb der Angeklagte bei seiner Verantwortung: Er habe mit den neuen Schuhen bloß Probe gehen wollen; warum er seine alten Treter in einem ausgestellten Kästchen versteckt hat, konnte er nicht erklären. Nachdem ein Kaufhausdetektiv seinen Widerstand mit Pfefferspray gebrochen hatte, will er auch nicht erkannt haben, dass er gegen Polizisten gewalttätig wurde.
Nach einem wahren Hochamt für den Arbeitsschuhe-Diebstahl verkündete Richterin Xenia Krapfenbauer ("Wenn nach einem Diebstahl vier Einsatzfahrzeuge mit Sirene kommen, ist das die Polizei oder die Feuerwehr?") einen Schuldspruch wegen versuchtem Diebstahl, versuchter Nötigung (des Detektivs) und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Strafe für den einschlägig vorbestraften Mann: 15 Monate, davon 5 Monate unbedingt.
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