Vogelgrippe-Fall in Klosterneuburg
Ministerien ersuchen Geflügelbetriebe um erhöhte Vorsicht. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich. Keine Übertragung durch Lebensmittel.
KLOSTERNEUBURG/WIEN (OTS). Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Auch in Österreich wurden am nationalen Referenzlabor der AGES in den vergangenen Wochen vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht: Am 4. Februar 2021 wurde bei einem dieser Wildvögel – einem verendet aufgefundenen Schwan in Klosterneuburg das Virus diagnostiziert. Es handelt sich um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Prävention ratsam
Für Geflügelhalter bedeutet das, Kontakt zu Wildvögeln in jedem Fall zu meiden.
Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche. Das Gesundheitsministerium hat die Geflügelbetriebe informiert und aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu erhöhen.
Empfehlungen der Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung:
- Füttern Sie die Tiere unbedingt im Stall bzw. so, dass Wildvögel keinen Zugang zurFutterstelle haben und tränken Sie es mit Leitungswasser.
- Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
- Halten Sie Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel.
Diese Maßnahmen sind als wichtige Prophylaxe immer einzuhalten:
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben und waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände.
- Informieren Sie ihren Tierarzt oder Amtstierarzt, wenn Sie ungewöhnlich hohe Verluste bei ihren Tieren feststellen oder die Tiere krank wirken.
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