Zweitwohnsitzer: Unklarheit um's Wahlrecht
Die Grünen fordern die Regelung zu "reparieren". Helga Krismer: „Keine einheitliche Vorgehensweise der Gemeinden. Nur eine klare Entscheidung schützt jetzt noch vor Wahlanfechtung!“
KLOSTERNEUBURG (pa). Im Juli wurde eine neue gesetzliche Regelung für 128.000 Zweitwohnsitzer in Niederösterreich verabschiedet, die vielen Zweitwohnsitzer das Wahlrecht kostet.
Inoffizielle Deadline zu Ende
Im Sommer mussten die Gemeinden ihre Zweitwohnsitzer anschreiben, um Auskunft über die Qualität des Zweitwohnsitzes zu erhalten. So sollte eruiert werden, ob genug Gründe vorliegen, um dem Zweitwohnsitzer auch das Wahlrecht in NÖ zuzuerkennen.
In der Ausführung ließ das Land den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden die alleinige Entscheidung Die offizielle Deadline für die Durchführung endete am 30. September, die inoffizielle am 13. Oktober.
Keine einheitliche Vorgehensweise
„Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise seitens der Gemeinden: Während in Perchtoldsdorf, Oberwaltersdorf oder Eichgraben die Bürgermeister im Alleingang entweder nach dem ersten oder spätestens beim zweiten Anschreiben Zweitwohnsitzer streichen, die das Wählerevidenzblatt nicht retourniert haben, lassen Baden oder Klosterneuburg mangels ausreichende Begründung für die Streichung auch jene Zweitwohnsitzer in der Wählerevidenz, die sich auf das Anschreiben seitens der Gemeinden nicht gemeldet haben“, meint Helga Krismer. „Selbst engagierte und sehr erfahrene Beamten, wie sie in Klosterneuburg vorhanden sind, scheiterten an den Vorgaben des Landes, weswegen wir uns in Klosterneuburg gemeinsam auf die Vorgehensweise einigten, Zweitwohnsitzer nicht zu streichen. Juristisch unterlegt ist diese Vorgehensweise aber nicht. Im Falle einer Wahlanfechtung wollten wir aber auf der sicheren Seite sein, um nicht den Vorwurf zu erhalten, man hätte jemanden ungerechtfertigt aus der Wählerevidenz gestrichen", ergänzt Sepp Wimmer, Grünen-Stadtrat in Klosterneuburg im Rahmen einer Pressekonferenz mit Helga Krismer.
Die Lösung für die Grünen ist nun, das Gesetz im NÖ Landtag zu 'reparieren': „Wahlrecht nur für HauptwohnsitzerInnen – alles andere macht eine Wahlanfechtung mehr als wahrscheinlich“, so die Forderung der Klubobfrau.
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