GEBÜHRENERHÖHUNG
Ab Montag 1. März 2021 werden die Kurzpark-Gebühren verdoppelt
KLOSTERNEUBURG: Seit 2007 sind umfangreiche Preissteigerungen eingetreten, vor allem aber sind die Kosten für den Betrieb des Stadtbusses stark gestiegen, welcher durch Überschüsse aus der Kurzparkzonenabgabe gedeckt wird.
In der Sitzung des Gemeinderats am 11. Dezember 2020 wurde daher die Erhöhung der Kurzparkzonenabgabe beschlossen.
Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe beträgt ab 01. März 2021:
€ 1,00 (statt € 0,50) für eine halbe Stunde
€ 2,00 (statt € 1,00) für eine Stunde
€ 3,00 (statt € 1,50) für eineinhalb Stunden
Ab Montag 1. März 2021 dürfen somit die alten Parkscheine nicht mehr verwendet werden. Ein Umtausch ist ausschließlich bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg möglich.
Von 01. März bis 30. April 2021 können die Parkscheine im Eingangsbereich der Babenbergerhalle umgetauscht werden: Rathausplatz 26, Mo. bis Fr., 08.00 bis 12.00 Uhr, Di., 13.00 bis 18.00 Uhr
Quelle: Homepage der Stadtgemeinde Klosterneuburg
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.