CORONA-News für Bezirk Tulln
Ab Montag 19. Oktober wurden ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 verordnet

BH Tulln | Foto: Peter Havel

TULLN, KLOSTERNEUBURG (ph): Auf der Homepage des Landes Niederösterreich sind ergänzenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 in folgenden Bezirken und Statutarstädten ersichtlich.

Ab Montag 19. Oktober 2020 gilt

lt. dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln aufgrund des § 15 des Epidemiegesetzes1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020 folgende ergänzende Maßnahmen:

Für alle Veranstaltungen gilt ausschließlich mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit einer Höchstzahl biszu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit einer Höchstzahl bis zu 1.000 Personen im Freiluftbereich zulässig.

Bei Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer erlaubt. Ausgenommen davon sind:

1. Angehörige (§ 36a AVG, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 ist
sinngemäß anzuwenden) von Minderjährigen, die an der Sportveranstaltung
teilnehmen;

2. bis zu 3.000 Zuschauer mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten
Sitzplätzen bei Sportveranstaltungen im Freiluftbereich im Rahmen eines
bundesweiten oder internationalen Bewerbes, der speziellen Richtlinien zur COVID19-Prävention unterliegt

Das Betreten von Betriebsstätten gemäß § 6 der COVID-19-Maßnahmenverordnung,
BGBl. II Nr. 197/2020 in der Fassung BGBl. II Nr. 412/2020, in geschlossenen Räumen ist
nur zulässig, wenn vom Besucher (ausgenommen Beherbergungsgäste von
Beherbergungsbetrieben) während seiner Verweildauer vor der Konsumation in der
Betriebsstätte dem Betreiber Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Datum
und Uhrzeit bekannt gegeben werden.

Es gelten auch Ausnahmen, die in der VO nachzulesen ist.

Diese ist unter http://www.noe.gv.at/noe/Corona_VO_Sonderregelungen_TU.pdf zu finden. 

Quelle: http://www.noe.gv.at/noe/Corona-Sonderregelungen_in_Niederoesterreich.html

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