SCHNEEFALL
SCHNEERÄUMPFLICHT in Klosterneuburg
KLOSTERNEUBURG (ph): Im Ortsgebiet von Klosterneuburg besteht zwischen 6 und 22 Uhr eine Schneeräumung- und Streupflicht. Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser müssen innerhalb von 3m entlang der Liegenschaft geräumt sein. Es besteht auch eine Streupflicht.
(QUELLE: oesterreich.gv.at).
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