Dreifacher Einheitswert verfassungskonform?
Fraglich ist, ob die geplante Neuregelung der Grunderwerbsteuer, die zu einer Vermehrung der Fälle, nach denen auf Grundlage des Einheitswertes besteuert wird, führt, längerfristig einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten wird. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und ebenso einige namhafte Steuer- und Verfassungsrechtsexperten haben bereits Bedenken gegen die geplante Regelungen geäußert.
Der Verfassungsgerichtshof könnte die neue Regelung wiederum aufheben, weil die, seiner Meinung nach, untaugliche Bemessungsgrundlage der Einheitswerte sogar noch ausgeweitet wurde. Im Finanzministerium wird die vorgesehene Lösung erwartungsgemäß verteidigt. Es bleibt daher abzuwarten, ob der, von diesem Ministerium vorgelegte, Gesetzesentwurf in dieser Form auch vom Parlament als Gesetz beschlossen wird.
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