Korneuburger Richterin auf „Todesliste“ gesetzt
KORNEUBURG (mr). Den Eindruck, den der 54-jährige angeklagte Wiener bei der Hauptverhandlung am 6. September im Landesgericht Korneuburg hinterließ, war zweifellos etwas merkwürdig. Das war wohl auch der Grund dafür, dass die zuständige Verhandlungsrichterin die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten anordnete. Nach diesem soll jedoch an seiner Zurechnungsfähigkeit kein Zweifel bestehen.
Sie sind auf meiner Todesliste
Das eröffnete der in Untersuchungshaft befindliche Mann in einem mehrseitigen Brief seiner Richterin. Sie wurde deshalb von diesem Fall enthoben.
Turbulente Verhandlung
Der Verlauf der in den letzten Woche fortgesetzten Hauptverhandlung gestaltete sich ziemlich turbulent und wurde ständig durch Zwischenrufe des Angeklagten unterbrochenen. Staatsanwalt Ronald Schaffer musste sich gesetzwidrige Vorgangsweisen vorwerfen lassen, insbesondere sei durch die Vertagung „Prozessverlust“ eingetreten und es gäbe daher gar keinen Strafantrag – so die Rechtsmeinung des Angeklagten.
Urteil ist „ein Horror“
Auch der nunmehrige Richter Martin Bodner bekam sein Fett ab, als er die Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls verkündete. „Ich gehe in Berufung, Ihre Begründung interessiert mich nicht“, posaunte der 19-fach einschlägig vorbestrafte Angeklagte patzig heraus. „Zwei Jahre sind ein Horror.“
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