Tierrettung: Kein Förderbetrug
Strafverfahren gegen die Obfrau der Weinviertler Tierrettung
GROSSRUSSBACH (mr). Laut Strafantrag soll die Obfrau der Tierrettung Weinviertel versucht haben, durch Vorlage einer gefälschten Tierarztrechnung vom Land Niederösterreich eine Förderung von 7.155 Euro zu erschleichen.
Streunerkatzen kastriert
Eine Vereinsaktivität besteht in der Kastration eingefangener sogenannter Streunerkatzen, um deren Verbreitung einzudämmen. Werden mindestens 20 Streuner kastriert, gibt es eine Landesförderung von 40 Euro pro Katze.
Falsche Rechnung
Unbestritten ist, dass die Angeklagte (63) eine von ihr gefälschte Rechnung einer Tierärztin über 7.155 Euro dem Land Niederösterreich vorgelegt hat. Nach ihrer Aussage soll die Tierärztin keine Rechnungen ausstellt und die Beträge "schwarz" kassiert haben - das bestreitet diese jedoch vehement. "Ohne Rechnung gab es aber keine Förderung", so die Angeklagte, "deshalb kam ich auf die unselige Idee, auf dem Briefpapier der Veterinärin die Rechnung selbst herzustellen."
Urkundenfälschung
Da die Obfrau die Erbringung von Leistungen glaubhaft machen konnte, die die Auszahlung einer Förderung rechtfertigen, liegt keine unrechtmäßige Bereicherung und daher kein Betrug vor.
Wegen des übrig gebliebenen Formaldeliktes der Urkundenfälschung wurde die Angeklagte jedoch nicht verurteilt, Richterin Lydia Rada stellte das Strafverfahren wegen geringer Schuld für eine zweijährige Probezeit vorläufig ein.
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