Korneuburger Geschichtsecke
Wussten Sie, dass…
…ab 1933 im Ständestaat und später unter der Herrschaft des NS-Regimes jegliche Betätigung in einem kommunistischen oder sozialdemokratischen Verein gesetzlich verboten war?
Wenn eine illegale Beteiligung im Sinne einer solchen Ideologie festgestellt wurde, erfolgten sofort Verhaftung und Abtransport dieser Personen in ein Anhaltelager, wo sie wegen Hochverrats angeklagt wurden.
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