Behörde blieb sieben Jahre blind
Sieben Jahre lang bestätigte Behörde eine falsche Gastgarten-Öffnungszeiten-Verordnung. Jetzt gibt es Anzeigen.
STOCKERAU (sz). "Ich erwarte mir, dass das Verfahren eingestellt wird. Ich sehe nicht ein, dass ich ein paar hundert Euro Strafe für etwas zahlen soll, das die Behörde selbst nicht erkannt hat", ist Franz Ihm, Gastronom aus Stockerau, verärgert.
Stein des Anstoßes ist die Richtlinie für den Gastgartenbetrieb, die in Stockerau 2006 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Laut dieser dürfen die Gärten von 8:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden. "Als wir 2006 unser Lokal aufgemacht haben, hab ich mir diese Verordnung von der Stadthomepage heruntergeladen", erzählt Ihm. In vier darauf folgenden Gewerbeverhandlungen, bei denen sowohl Stadtgemeinde als auch Behörde vertreten waren, die letzte erst 2012, wurde eben jene Verordnung immer wieder bestätigt.
"Erst als im Sommer auf einmal Anzeigen erstattet wurden, weil es im Lokal sowie im Garten zu laut sein soll, entdeckte die Behörde, dass da etwas nicht stimmt", erinnert sich Ihm. So stellte sich schlussendlich heraus, dass die Verordnung aus dem Jahr 2006 auf Grund eines Formfehlers schon kurz nach deren Entstehen wieder ungültig war. Sieben Jahre lang jedoch fiel dies niemandem auf.
"Und weil ich meinen Gastgarten auch nach 22:00 Uhr noch geöffnet hatte, läuft jetzt ein Verwaltungsstrafverfahren gegen mich, obwohl ich mich an die kommunizierten Öffnungszeiten von Stadt und Behörde gehalten habe", erklärt Ihm, der die Angelegenheit mittlerweile seinem Anwalt übergeben hat. "Eines muss ich jedoch klar sagen, es war großartig, wie schnell Bürgermeister Laab, als auch der Jurist der BH reagiert und versucht haben, zu helfen."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.