"Schenken Sie der Finanz keinen Cent!"
(nöwpd). Steuerzahler, die noch vor dem Jahreswechsel eine Arbeitnehmerveranlagung bei ihrem Finanzamt durchführen, können sich bares Geld vom Staat zurückholen, sogar rückwirkend fünf Jahre, einschließlich dem Jahr 2007. Darauf macht der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, Hermann Haneder, aufmerksam. "Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 läuft am 31. Dezember ab", teilt er mit. Wer jetzt auf elektronischem Weg noch rasch einen Steuerausgleich macht, könne für sich ein schönes Extra-Weihnachtsgeld herausholen.
Alleinverdiener, Alleinerzieher, Lehrlinge und Personen, die während des Jahres zu arbeiten begonnen haben, sollten auf jeden Fall eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Auch wer in einem Jahr unterschiedlich viel verdient hat - etwa durch den Wechsel von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt -, für den sei ein Steuerausgleich ratsam, unterstreicht Haneder. Dabei sind die Beträge, die Arbeitnehmer mit dem Steuerausgleich ohne viel Aufwand lukrieren können, beachtlich. "Die Arbeitnehmerveranlagung bringt dem Antragsteller im langjährigen Durchschnitt oft mehr als 500 Euro", rechnet der AKNÖ-Präsident vor. In einigen Fällen seien sogar 1.000 Euro oder noch mehr möglich.
Vielen Steuerzahlern ist nicht bewusst, dass Rechnungszettel für bestimmte erbrachte Leistungen gleichsam bares Geld bedeuten. So lassen sich berufliche Ausgaben, wie z.B. die Anschaffung eines Computers oder Handys, Telefon- und Internetgebühren, Fachliteratur, Fortbildungskosten oder Kilometergelder, ebenso von der Steuer absetzen wie Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, wie Kosten für Spitalsaufenthalte, Medikamente oder Zahnbehandlungen. Auch bei Kinderbetreuungskosten, Zusatzversicherungen, bei der Wohnraumschaffung oder -sanierung sowie dem Kirchenbeitrag und bei Spenden zahlt das Finanzamt Geld zurück.
Im März 2013 wird die AKNÖ schon zum elften Mal ihre bewährten ”Steuersparwochen” starten, in deren Rahmen unselbständig Beschäftigte die Hilfe von Steuerexperten zur Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch nehmen können. Weil der Andrang zu dieser Veranstaltungsreihe in den AK-Bezirksstellen stets sehr groß ist, empfiehlt sich eine telefonische Voranmeldung, die man ab sofort unter der Telefonnummer 05 71771-1551 vornehmen kann. Jeder Teilnehmer an den ”Steuersparwochen” erhält einen Termin zugewiesen und eine Checklist zugeschickt, mit deren Hilfe er alle für die Arbeitnehmerveranlagung erforderlichen Unterlagen zusammenstellen kann.
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