Überfahrene Sängerin: Haftstrafe für 30-jährigen Alkolenker
Mit knapp 2 Promille Alkohol im Blut überfuhr Emanuel St. seine Lebensgefährtin
WOLFSTHAL/KORNEUBURG (mr). Am Dienstag (22.3.) fand im Landesgericht Korneuburg das Strafverfahren gegen den Musiker Emanuel St. statt. Für ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist ein bemerkenswertes Interesse sowohl der Medien wie auch sonstiger Prozessbeobachter hervorzuheben - der sonst für Geschworenenverfahren vorgesehene Verhandlungssaal war gut besucht.
Rückblick
Das in Wolfsthal wohnhafte Musikerpaar blitzte nach einem Auftritt die Nacht vom 4. auf 5.Juli 2015 durch und besuchte am Vormittag das Dorffest in Wolfsthal. Gegen 11 Uhr kam es zu einem Streit zwischen beiden, Stephanie trat alleine zu Fuß den Heimweg in Richtung der gemeinsamen einschichtig gelegenen Behausung. Wenig später setzte sich Emanuel St. in seinen Chrysler Grand Voyager und machte sich auf den Heimweg - sein Blutalkoholgehalt lag zu diesem Zeitpunkt um die zwei Promille.
Opfer lag mitten auf dem Waldweg
Außerhalb des bewohnten Gebietes lag das Opfer auf dem drei Meter breiten, nicht befestigten Waldweg mitten auf der Fahrbahn - ihr Blutalkoholspiegel lag bei rund 1,5 Promille. Ob sie eingeschlafen oder bewusstlos geworden war, ließ sich nicht klären.
Der übermüdete, stark alkoholisierte und möglichweise durch raschen Licht- Schattenwechsel irritierte Angeklagte übersah offenbar den Körper, überrollte ihn und kam erst 23 Meter nach der Kollision zum Stillstand.
Durch das Überrollen mit dem über zwei Tonnen schweren Chrysler erlitt die Frau so schwere innere Verletzungen, dass unmittelbar darauf der Tod eintrat.
Wegen Mordverdacht in U-Haft
Wie eine Bombe schlug die Nachricht ein, dass der Angeklagte nach einer Tatrekonstruktion am 5. August 2015 wegen des Verdachtes des Mordes in Untersuchungshaft genommen wurde. Laut Staatsanwaltschaft Korneuburg seien bei den Angaben des Verdächtigen einige Ungereimtheiten aufgetreten, die einen dringenden Tatverdacht in Richtung Mord aufkommen ließen.
Vollmacht für prominenten Strafverteidiger
Darauf beauftragte der Unglückslenker den Wiener Rechtsanwalt Rudolf Mayer mit seiner Verteidigung. Diesem gelang nach gut sechs Wochen die Aufhebung der Untersuchungshaft, der dringende Mordverdacht war vom Tisch.
Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung
Auf Grund des von der Staatsanwaltschaft erhobenen Strafantrages wegen grob fahrlässiger Tötung fand nun die Verhandlung vor der Einzelrichterin Astrid Raufer statt.
Der Angeklagte wollte zum Unfallhergang und zur Vorgeschichte keine weiteren Angaben machen, er beschränkte sich darauf, seine Angaben vor der Polizei und der Untersuchungsrichterin aufrecht zu erhalten.
Mehrere Sachverständige am Wort
Es kamen drei Sachverständige zum Wort: Der technische Sachverständige, der den Chrysler untersucht hatte, bestätigte, dass auf der Frontseite keine Spuren einer Kollision vorhanden gewesen seien und solche nur auf der Unterseite des Fahrzeuges festgestellt werden konnten. Auch der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk kam zu dem Ergebnis, dass auf Grund der Verletzungen das Opfer auf dem Waldweg gelegen sein müsse.
Ein Jahr teilbedingte Haft
Richterin Astrid Raufer sprach Emanuel. St. der grob fahrlässigen Tötung seiner Lebensgefährtin schuldig und verurteilte ihn zu einer teilweise bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon drei Monate unbedingt. Auf den unbedingten Strafteil wird die Untersuchungshaft von rund sechs Wochen angerechnet.
Staatsanwaltschaft meldete Berufung an
Staatsanwältin Elisabeth Böhm-Gratzl, die in der Hauptverhandlung die ermittelnde Staatsanwältin Doris Schöfmann vertreten hatte, gab keine Erklärung ab. Allerdings konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Staatsanwaltschaft während der dreitägigen Bedenkzeit Berufung angemeldet hatte.
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