Landesgericht Krems
Bratpfannenattacke auf Nachbarin

- Bedingte Haft und Schadenersatz für 42-Jährige.
- Foto: Kurt Berger
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Die 42-jährige Tschechin ist alkoholkrank und hat bereits einen Entzug hinter sich – erfolglos. Immer wieder gab es Probleme mit den Nachbarn in einem Wohnhaus im Bezirk Krems-Land. Im Juli 2021 begegnete sie bei den Mülleimern einer pensionierten Nachbarin. Die 42-Jährige dürfte auch an diesem Tag bereits sehr viel Alkohol konsumiert haben.
Mit Pfanne ausgeholt
Nach einem Wortwechsel ging die Tschechin auf die Nachbarin los und holte mit einer Bratpfanne zum Schlag aus. Die Pensionistin konnte gerade noch ausweichen und flüchtete sich in ihre Wohnung.
Gegen Tür geschlagen
Die 42-Jährige rannte hinterher und schlug mit zwei Bratpfannen gegen die Tür. Diese wurde erheblich beschädigt. Dann zerkratzte sie auch noch den Pkw des Nachbarehepaares. Schließlich rief die Tschechin gegen ein Uhr Früh den Rettungsnotdienst. Als dieser eintraf, öffnete sie jedoch nicht. Bei ihrer Einvernahme durch die Polizei zwei Tage später gab die 42-Jährige an, sie sei von der Nachbarin durch einen Schlag mit einer Bratpfanne an der Hüfte verletzt worden.
Am Kremser Landesgericht warf die Staatsanwaltschaft der Tschechin das Vergehen der falschen Beweisaussage, Verleumdung, versuchte Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung und Vergehen gegen das Notzeichengesetz vor. Die Beschuldigte hinterließ auch vor Gericht einen durch Alkoholmissbrauch beeinträchtigten Eindruck und bekannte sich nicht schuldig. Sie blieb dabei, dass die Nachbarin böse sei und sie angegriffen hätte.
Gutachter
Ein Gutachter, der die Frau vor der Verhandlung befragt hatte, um ihre Zurechnungsfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit zu prüfen, führte aus, dass die Angeklagte zwar schwer alkoholabhängig sei aber keine schwere Persönlichkeitsstörung aufweise.
Verhandlungsfähig
Man müsse zwar von einer schweren Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ausgehen, jedoch habe die Beschuldigte auf Grund ihrer Gewöhnung an Alkohol gewusst, was sie tue. Sie sei auch verhandlungsfähig.
Die Pensionistin und ihr Mann schilderten die Vorfälle glaubwürdig. Der Vermieter bezifferte den Schaden an der Wohnungstür mit 2150 Euro. Die Nachbarn wollten für das zerkratzte Auto keinen Schadenersatz. Die Richterin verurteilte die 42-Jährige zu 10 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung der 2150 Euro binnen 14 Tagen. -Kurt Berger
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