Brutalo
Brutalo unterwegs

- hochgeladen von fritz -perina
Heute spazierte ich an der Krems entlang. So wie es richtig ist auf der linken Seite. Mir kam ein Jogger entgegen, der auf der rechten Seite joggte. Abgesehen davon, daß ich sicherlich doppelt so alt bin als der Jogger lief er auch noch auf der falschen Seite, wollte aber unbedingt recht haben und lief in mich hinein. Seine erste Reaktion , als ich ihn ansprach,daß er auf der falschen Seite lief war, ich schlag dir die Zähne ein. Gratulation, falsch gemacht und äußerst aggressiv sein. Zur rechtlichen Lage :Rechts oder links?
Bei den üblichen gemeinsamen Fuß- und Radwegen (auf Bahntrassen, entlang von Flüssen oder Landstraßen) herrscht nicht nur Misch-, sondern auch Gegenverkehr. Da stellt sich die Frage: Wo eigentlich muss man fahren oder gehen, wenn ein Zweirichtungsweg als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist?
Bei den Fahrzeugen, also den Fahrrädern, ist die Sache eindeutig: Auch ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist entweder Teil einer Straße oder selbst eine Straße. Und auf Straßen haben Fahrzeuge möglichst weit rechts zu fahren.
Ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg für den Verkehr in beiden Richtungen vorgesehen, fahre ich als Radler rechts und der Gegenverkehr kommt mir links entgegen. Bei straßenbegleitenden Radwegen muss der Radfahrer immer den rechten Weg benutzen, außer ein linker Weg ist explizit entsprechend ausgeschildert.
Bei den Fußgängern ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich mir als Fußgänger aussuchen, ob ich rechts gehe oder links. Nur außerhalb geschlossener Ortschaften und nur wo es keinen Gehweg gibt, ist am linken Fahrbahnrand zu gehen. Hierfür gibt es einen ganz einleuchtenden Grund: Unsere Augen sind vorn am Kopf. Wenn der Fußgänger auf der Spur des entgegenkommenden Verkehrs geht, sieht er ein entgegenkommendes Fahrzeug weit im Voraus und wird von jenem gesehen.
Weil das so logisch ist, verwundert es stark, dass sich diese Einsicht auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen so wenig durchsetzt. Auch hier ist es sinnvoll, dem entgegenkommenden Verkehr auf dessen Spur zu begegnen. So sehe ich den ankommenden Radfahrer lange vor der Begegnungsstelle und werde auch von diesem rechtzeitig gesehen. Gleichzeitig sehe ich auch, ob mich der Radfahrer oder Fußgänger bemerkt hat.
Obwohl das Prinzip „Rechts fahren, links gehen“ also die Sicherheit auf dem gemeinsam genutzten Weg deutlich erhöht, halten sich nur wenige Fußgänger daran. Aus eigener Erfahrung schätze ich den Anteil auf 10-20%. Das liegt auch daran, dass manche Radfahrer mit entgegenkommenden Fußgängern Probleme haben. Einmal hat eine Dame sogar vor mir angehalten, statt an mir vorbeizufahren.
Weil Radfahrer so leise sind, verhindert man auf diese Weise auch die üblichen Situationen, in denen Fußgänger erschreckt zur Seite hüpfen, wenn ein Radler sich „von hinten angeschlichen“ hat.


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