Corona
Herausfoderung Corona: Wenn alle Schulen dicht machen
Der Schikurs Ende März? Abgesagt.
Der Unterricht in den kommenden vier Wochen? Abgesagt.
Die Vorsorgemaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus greifen um sich und stellen auch das Bildungssystem beziehungsweise die Kinderbetreuung vor neue Herausforderungen.
Ab Montag bleiben Oberstufenschüler zu Hause, ab Mittwoch sollen auch unter 14-Jährige, inklusive Kindergartenkinder, zu Hause bleiben. Dort wo keine Betreuungsmöglichkeit in der Familie gegeben ist, wird jedoch eine Betreuung in den Schulen bzw. Kindergärten aufrecht erhalten.
Landesschulsprecher über Schulschließungen
Nach der Pressekonferenz der Bundesregierung, werden nun die Oberstufen, sprich ab der 9. Schulstufe spätestens am Montag geschlossen, Volksschulen und Unterstufen bleiben vorerst für Kinder geöffnet, welche Zuhause nicht betreut werden können.
"Als Vertretung der 220.000 Schülerinnen und Schüler in Niderösterreich begrüßen wir diese Maßnahme, da Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe keine Betreuung bei ihnen Zuhause benötigen und so keine weiteren Familienmitglieder, wie zum Beispiel Großeltern, in Gefahr gebracht werden", lässt Benjamin Koiser, BMHS-Landesschulsprecher wissen, "für Schülerinnen und Schüler im jüngeren Alt, übernimmt die Schule weiterhin die Betreuung, sofern diese Zuhause nicht möglich ist. Der Unterricht wird in kommender Zeit vor allem Digital erfolgen, die Lehrkräfte sind nun gefordert den Schülerinnen und Schüler Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Als Niederösterreichische Landesschülervertretung hoffen wir auf einen Reibungslosen Ablauf des digitalen Unterrichts, da die dafür notwendigen Maßnahmen in der Vergangenheit oftmals nicht berücksichtigt wurden. Lehrkräfte sind oft zu wenig bzw. zu schlecht im digitalen Sektor gebildet, um nun einen reibungslosen Unterricht zu gewährleisten. Es wird nun an den Schulen liegen, den Rückstand im digitalen Bereich schnellstmöglich nachzuholen, um die Bildung der Jugendlichen sicherzustellen.
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler die kommende Zeit sinnvoll zu gestalten und den erlernten Stoff zu wiederholen und zu festigen."
Der Erlass
Die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 betrauten Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) werden durch diesen Erlass angewiesen, durch Verordnung zu verfügen, dass nach § 15 des Epidemiegesetzes 1950 sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.
Dies gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Se- henswürdigkeiten abgehalten werden sollen.
Zusammenkünfte
Davon nicht erfasst sind jedenfalls Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.), nach völkerrechtlichen
Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen und der öf- fentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.
Dieser Erlass ist den mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 befassten Bezirksver- waltungsbehörden zur Kenntnis zu bringen und bis 3. April 2020, 12:00 Uhr, anzuwenden.
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