Landesgericht Krems
Inzestvater Josef Fritzl bleibt im Maßnahmenvollzug
Wie der Mediensprecher des Kremser Landesgerichtes, Ferdinand Schuster, in einer Pressemitteilung bekannt gibt, bleibt Josef Fritzl weiterhin im Maßnahmenvollzug.
KREMS. Das Oberlandesgericht Wien beschloss der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Krems gegen eine Verlegung von Josef Fritzl in den normalen Strafvollzug stattzugeben.
Somit verbleibt Fritzl in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in der Justizanstalt Krems-Stein.
Normalvollzug
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl sollte nach einer Entscheidung des Landesgerichtes Krems bedingt mit einer Probezeit von zehn Jahren in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Die Entscheidung fußte auf einem psychiatrischen Gutachten, nach dem von dem nunmehr 87-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde.
Bedingte Haftentlassung nach 15 Jahren
Zu lebenslanger Haft Verurteilte im Normalvollzug können nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Haftentlassung ansuchen. Dies wäre im Fall von Fritzl 2023 der Fall gewesen. Wäre Fritzl tatsächlich 2023 bedingt frei gegangen, hätte er neun Jahre weniger in Haft verbüßt, als er seine Tochter im Keller eingesperrt hatte.
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