Inzestfall von Amstetten
Nun also doch: Fritzl soll in den Normalvollzug
Spekulationen, Vermutungen und ein Hin und Her um Inzest-Verbrecher Josef Fritzl (88) gab es in den vergangenen Monaten genug. Der neueste Stand ist, dass Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Rechtskräftig ist die Entscheidung des Dreiersenats aber noch nicht.
KREMS-STEIN/AMSTETTEN. Der Inzest-Verbrecher war zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt worden.
Noch im Jänner 2024 informierte der Mediensprecher des Landesgerichtes Krems, Ferdinand Schuster, der Inzestvater aus Amstetten habe im Maßnahmenvollzug zu bleiben. Das Oberlandesgericht Wien hat die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung von Fritzl in den Normalvollzug damals nämlich aufgehoben.
Hauptthema psychiatrisches Gutachten
In der Zwischenzeit wurde ein zuletzt erstelltes psychiatrisches Gutachten insbesondere in Bezug auf die Gefährlichkeit des nunmehr schwer demenzkranken 88-Jährigen aktualisiert.
Die neue Anhörung fand Ende April statt und hatte das psychiatrische Gutachten zum Hauptthema. Fritzl habe laut orf.at Demenz und daher abgebaut und sein Wesen verändert, warum er auch nicht mehr gefährlich sei.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Nun hat ein Dreiersenat entschieden, dass Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug in den normalen Vollzug entlassen werden könne, er habe aber in der Justizvollzugsanstalt Stein zu bleiben. Rechtskräftig ist die schriftliche Entscheidung noch nicht.
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