Die Regulierung von Überbeständen

Der bei uns heimische Birkhahn wird im Volksmund auch Spielhahn genannt. | Foto: Archiv
  • Der bei uns heimische Birkhahn wird im Volksmund auch Spielhahn genannt.
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  • hochgeladen von Marion Prieler

BEZIRK. Dem Tiroler Jagdgesetz unterliegen eine ganze Reihe von Tierarten, die ganzjährig geschont sind und wichtigste Priorität haben. Obwohl diese Tierarten wie etwa Steinmarder, Wildkatze, Braunbär oder Luchs nicht erlegt werden dürfen, macht es mehrfach Sinn, diese als jagdbare Tiere gelten zu lassen. Daher können in gewissen Fällen von der Bezirksverwaltungsbehörde Abschussaufträge für einzelne Stücke zur Regulierung von Überbeständen erteilt werden.
Viel wichtiger ist aber, dass alle jagdbaren Tiere, auch wenn sie ganzjährig geschont sind, dem Jagdschutz ausdrücklich unterliegen.

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