Sozialrechtliche Bestimmungen 2015
Damit Tirols Arbeitnehmer gut informiert sind, hat die AK Tirol wieder die wichtigsten Bestimmungen für 2015 in einem handlichen Falter zusammengefasst. Darin finden Beschäftigte alles zur Höchstbeitragsgrundlage in der Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, zur Familienbeihilfe, zum Kinderbetreuungsgeld, zur Geringfügigkeitsgrenze und vieles mehr.
BEZIRK. Egal ob Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung, Geringfügigkeitsgrenze oder Befreiung von der Rezeptgebühr – diese und viele andere Werte ändern sich jährlich. So wurden etwa die Pensionen 2015 um 1,7 Prozent erhöht. Andererseits müssen die Österreicher für die Rezeptgebühr tiefer in die Tasche greifen: Sie wurde auf 5,55 Euro angehoben – und gleichzeitig auch das monatliche Netto-Einkommen für die Befreiung auf 872,31 Euro (bzw. 1.307,89 Euro für Ehepaare). Die Grenzbeträge erhöhen sich hier für jedes Kind um 134,59 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze
Für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung liegen die Richtsätze noch höher: Bei einem Haushalt mit einer Person bei 976,99 Euro, mit zwei Personen bei 1.464,84 Euro, und für jede weitere Person kommen noch 150,74 Euro dazu. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auf 405,98 Euro gestiegen. Sie ist jene Grenze, bis zu der man monatlich verdienen darf, ohne dass Abgaben, wie Pensions-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung anfallen. Eine weitere Änderung betrifft das Pflegegeld. Für das Erreichen der Pflegestufen 1 bzw. 2 ist ein erhöhter Stundensatz pro Monat einzukalkulieren (im Schnitt mehr als 65 Stunden für Stufe 1 und mehr als 95 Stunden für Stufe 2).
AK Falter anfordern
Diese und viele weitere wichtige Werte finden Sie zum Nachlesen im AK Falter „Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2015“. AK Mitglieder können ihn kostenlos anfordern unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1630 bis 1636 oder herunterladen auf ak-tirol.com
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