Auch die Hauptschullehrer werden zur Kasse gebeten

Noch darf auf dem Parkplatz bei der Hauptschule in Zams uneingeschränkt geparkt werden
  • Noch darf auf dem Parkplatz bei der Hauptschule in Zams uneingeschränkt geparkt werden
  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

Ab Herbst neue Regelung fürs Parken auf HS-Parkplatz

ZAMS. Aufgebrachte Reaktionen seitens der Lehrerschaft führten zur Änderung des Erstentwurfs der Regelung für das Parken auf dem Parkplatz bei der Zammer Volksschule. Der Zammer Gemeinderat entscheid sich für eine Kompromisslösung, die so aussieht: Auf der Nordseite sind für das Personal der VS Zams, des Sonderpädagogischen Zentrums und des Kindergartens Autoabstellflächen reserviert. Die „Wochen“-Parker haben dafür monatlich (zehn Monate im Jahr) eine Gebühr von zwölf Euro zu entrichten.

Eine ähnliche Regelung soll für den Parkplatz bei der Zammer Hauptschule eingeführt werden. AZL-Chef Georg Steinwender fragte in der vorwöchigen Gemeinratssitzung nach, wie weit man in der Umsetzung ist? „Es wäre unfair, von den einen eine Parkgebühr zu kassieren, von den anderen aber nicht“, so Steinwender.

Bgm. Siegmund Geiger antwortete, dass die Vorbereitungsarbeiten im Gange sind. Ziel sei es, diese Parkgebühren-Regelung mit Schulbeginn 2011/12 einzuführen. Er, so Geiger, halte nichts davon, es jetzt kurz vor Schulende zu tun. Die anvisierten Eckpfeiler der neuen Regelung sind die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze für die Bediensteten der Hauptschule (12 Euro monatlich, zehn Mal jährlich) und eine gebührenfreie Kurzparkzone vor allem für Patienten und Lehrer, die an mehreren Schulen beschäftigt sind.

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