Zielhütte, ein besonderer Fall

Zielhütte Zams_b | Foto: Foto: Tiefenbacher

Die Zielhütte des SV Zams-Sektion Winter am Krahberg ist in mehrerlei Hinsicht ein besonderer Fall.

ZAMS (tani). Die Hütte (Zeitnehmung, Renndatenauswertung und Mannschaftsführerbesprechungen) wurde nicht dort hingebaut, wo sie eigentlich hingehörte. Deshalb musste der Gemeinderat Zams im Nachhinein eine „Korrektur”-Widmung vornehmen. Zudem wurden die Bauarbeiten ohne Baubescheid begonnen und die Bausausführung trieb den Grundeigentümer (Agrargemeinschaft Zams) auf die Barrikaden. „Wir hätten kein Problem damit, wenn die Hütte etwas größer ausgefallen wäre. Gebaut wurde aber ein dreietagiges Gebäude“, ätzte Obmann Pepi Hammerl.

Reinigendes Gespräch
Mittlerweile schaltete sich der Obmann des Gesamtsportvereines Thomas Walser in die Sache ein. Er versuchte in einem „reinigenden Gespräch” mit Agrar-Obmann Hammerl „Schutt der Bauphase” wegzuräumen. Er stieße dabei allerdings auf Granit. Dieses Zusammentreffen blieb ergebnislos. „Uns ist der vorliegende Baubescheid heilig”, betonte Hammerl.

Kommt es dennoch zu einer Einigung zwischen Agrar und SV Zams gibt es laut Peter Hollmann (ab 1. April Raumordnungschef in der Landesregierung) rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (Keller wird Lagerraum), um den Bau nachträglich zu legalisieren. Ansonsten ist ein Abbruchverfahren einzuleiten.

Sonderfall
Was noch hinzu kommt: Im Zuge der Diskussion um die Zielhütte stellte sich heraus, dass für diese eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig ist. „Das ist ein Sonderfall. Normalerweise ist für Zielhütten keine derartige Bewilligung nötig”, erklärte Eva Loidhold von der BH Landeck. Es bedarf einer diesbezüglichen Bewilligung, weil sich das Vorhaben im Uferschutzbereich des Speicherteichs am Krahberg befindet. Das Verfahren soll in drei Wochen abgeschlossen sein. Dabei gebe es nichts Außergewöhnliches, ließ die Behördenleiterin Loidhold wissen.

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