Bandenwerbung soll künftig bleiben
BEZIRK. „Bandenwerbung wird auf Fußballplätzen auch künftig möglich sein“, beruhigt LA Toni Mattle: „Möglich wird dies durch eine geplante Änderung des Naturschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung.“ Die entsprechenden Vorlagen hat der Tiroler Landtag diese Woche einstimmig beschlossen. LA Toni Mattle unterstützt diese Anträge und meint dazu: „Sponsoring ist für unsere Vereine eine Notwendigkeit. Die viele freiwillige Arbeit muss auch finanziert werden. Die kommende Gesetzesänderung soll dies auch weiterhin gewehrleisten.“
Aufgrund einer Anzeige im Bezirk Schwaz mussten mehrere Plakate entlang von Straßen entfernt werden. Laut STVO müssen Werbungen und Ankündigungen außerhalb von Ortsgebieten einen Mindestabstand von 100 Meter zum Fahrbahnrand haben. Davon wären jetzt auch im Bezirk Landeck zahlreiche Sportplätze mitsamt der Bandenwerbung betroffen. Außerdem brauchen die Werbetafeln im Freiland derzeit eine naturschutzrechtliche Bewilligung. „Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es keine vermehrte Unfallhäufigkeit aufgrund von Bandenwerbung gab, die Autolenker abgelenkt hat“, so VP Klubobmann Geisler. Daher ist geplant Sportstätten als Ausnahmen zu definieren. „Ich kann alle Vereine beruhigen, dass es auch in Zukunft möglich sein wird Werbetafeln anzubringen.“ Bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes soll dieses Tatsache berücksichtig werden. Außerdem wird das Verkehrsministerium aufgefordert dies ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung zu verankern.
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