Karl-Lueger-Denkmal soll Mahnmal gegen Antisemitismus werden
Die Jungen Grünen möchten den Karl-Borromäus-Brunnen vor dem Amtshaus umgestalten.
LANDSTRASSE. Die Jungen Grünen rütteln an der antisemitischen Wiener Vergangenheit. Stein des Anstoßes: das Karl-Lueger-Denkmal vor dem Amtshaus. Ein Vorschlag zur Umgestaltung des umstrittenen Denkmals wurde bereits dargelegt. Der Bau des Brunnens, auch bekannt als Karl-Borromäus-Brunnen, erfolgte 1909 anlässlich des 60. Geburtstages von Karl Lueger.
Luegers Schaffen als Bürgermeister sollte damit gewürdigt werden. Unerwähnt in der Inschrift des Brunnens blieb jedoch die Tatsache, dass Lueger Antisemitismus einsetzte, um seinen Aufstieg zur Macht zu sichern, so die Grünen. Mit seiner judenfeindlichen Rhetorik hätte er den Weg für die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in Wien freigemacht. Karl Luegers antisemitische Haltung ist tatsächlich unbestritten. Selbst Adolf Hitler galt als Bewunderer Luegers.
Umgestaltung gefordert
"Dass im Jahr 2016 Karl Lueger noch immer kommentarlos gewürdigt wird, ist eine Schande für den 3. Bezirk. Wir brauchen eine ehrliche und ernsthafte Auseinandersetzung mit Karl Luegers umstrittener Vergangenheit", sagt Deborah Fasan, Sprecherin der Jungen Grünen Landstraße. Gefordert wird eine Umgestaltung des Brunnens.
Politiker, die sich des Antisemitismus bedienen, dürften nicht kommentarlos durch Denkmäler geehrt werden, so Fasan. "Deshalb fordern wir, dass der Karl-Lueger-Brunnen zu einem Mahnmal gegen Antisemitismus und Rassismus umgestaltet wird."
Glaswände mit Geschichte
Die Jungen Grünen schlagen vor, drei beschriftete Glaswände um den Brunnen zu errichten. Diese sollen Luegers Verstrickung mit dem Antisemitismus thematisieren. "Vor dem Bezirks-amt könnte so ein Mahnmal entstehen, das sich klar gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus ausspricht", so Fasan. Auf die konkreten Wünsche der Grünen angesprochen, zeigt der Bezirk wenig Veränderungswillen. "Derzeit ist keine Umgestaltung des Karl-Borromäus-Brunnens geplant", heißt es seitens der Landstraßer Bezirksvorstehung.
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