Streit um Prüfung
Heumarkt – Bauvorhaben wird Fall für den EuGH

Bäume, Springbrunnen, Teich: So soll der Platz am Heumarkt aussehen. | Foto: Heumarkt Neu
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Der Streit um das Bauprojekt am Heumarkt nimmt kein Ende. Nun hat das Wiener Gericht den Fall rund um das umstrittene Vorhaben an den Europäischen Verwaltungsgerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Dabei geht es um die Klärung wichtiger Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

WIEN. Das Verwaltungsgericht Wien legt zu dem vom Magistrat der Stadt Wien geführten Verfahren rund um die Baubewilligung eines aus mehreren Gebäuden bestehenden Vorhabens am Heumarkt dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Einerseits geht es um die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, die in dem Fall einer nationalen Regelung für „Städtebauvorhaben“ widersprechen würde. Konkret geht es um die Erreichung von Schwellenwerten im Ausmaß einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 15 Hektar sowie einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 150.000 Quadratmeter.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Projekt um ein Vorhaben zur gesamthaften multifunktionalen Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten einschließlich Straßen und Versorgungseinrichtungen mit einem über das Gebiet des Vorhabens hinaus reichenden Einzugsbereich handelt.

Das Verwaltungsgericht will von der EU-Institution zum Beispiel wissen, ob für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) andere Maßstäbe angewandt werden, wenn etwa, wie im Wiener Stadtkern „historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften und Stätten“ zu berücksichtigen sind –, für Gebiete von besonderer historischer, kultureller, stadtgestalterischer oder architektonischer Bedeutung, wie zum Beispiel UNESCO-Welterbestätten.

Gerangel um UVP für Heumarkt-Projekt

Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für das Projekt „Heumarkt“ wurde bereits am 30. November 2018, somit etwas länger als ein Monat nach dem Bescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Oktober 2018 eingebracht, mit dem festgestellt wurde, dass für das Projekt keine UVP durchzuführen sei.

Dieser negative UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 9. April 2019 aufgehoben. Dagegen hat die Projektwerberin eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht, über die erst am 25. Juni 2021 entschieden wurde. Der VwGH hat die Entscheidung des BVwG aufgehoben. Die Baubehörde wollte offensichtlich die Frage der UVP-Pflicht des Projekts abwarten und hat 2,5 Jahre keine Entscheidung über den Baubewilligungsantrag getroffen. Deshalb hat die Projektwerberin am 12. März 2021 eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben. Durch diese Säumnisbeschwerde, mit der die Säumnis der Baubehörde mit der Entscheidung über den Baubewilligungsantrag gerügt wurde, wurde die Sache der Fall für das Verwaltungsgericht Wien. Dieses hat in seinem Beschluss vom 14. September 2021 befunden, dass im gegenständlichen Fall zahlreiche Auslegungsfragen des Unionsrechts (UVP-Richtlinie) unklar seien und hat dem Gerichtshof der EU (EuGH) sechs Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Warnung vor Klima-Desaster und Streichung Wiens von der UNESCO-Liste

Die Umweltschutzorganisation "Alliance for Nature" weist daraufhin, dass das Projekt „Heumarkt“ UVP-pflichtig ist. Das ergebe sich bereits daraus, dass es die UNESCO-Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ (Rote Liste) beeinträchtigen werde und wichtige Luftschneisen, die durch das Wiental führen, beeinträchtigt werden könnten. Das ziehe wiederum das Risiko von Hitzeinseln sowie einer weiteren Überschreitung der bereits ohnehin überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10) mit sich. Das UVP-Verfahren sei das einzige Verfahren, in dem all diese Auswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden können bzw. müssen. Die UVP sei damit von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels, so die Naturschützer.

Kritik am Bauprojekt

Das Argument der Kritiker gegen das umstrittene Bauvorhaben: Wenn das Heumarkt-Projekt nicht welterbetauglich umgesetzt werde, droht Wien die Streichung von der Liste der UNESO-Weltkulturerbe. Zudem stehe das Projekt nicht im Einklang mit ökologischen Kriterien.

Im Jahr 2012 kaufte der Investor Michael Tojner das Hotel Intercontinental und plante auf dem Areal des Hotels ein Immobilienprojekt. Der geplante Turm sorgte aber wegen seiner Höhe für Kritik, woraufhin die geplante Höhe reduziert wurde. Weil diese immer noch nicht passte,  wurde das historische Stadtzentrum Wiens in die Rote Liste der Weltkulturerbe genommen. Nachdem die Stadt 2019 ein neues Baukonzept für das Areal ("Plan B") vorgestellt hatte, verstummte die Kritik trotzdem nicht. Daraufhin legte die Stadt einen "Plan C" vor (siehe unten).

Das planen die Bauträger für das Areal Heumarkt

  • 6000 m2 Freiluft-Eislauffläche 
  • 1.000 m2 große Ganzjahres-Eishalle für Eishockey und Eistanz, Sommersport im Winter
  • Indoor-Schwimmbahnen von 50 Metern Länge
  • Schulsport: Turnsaal für umliegende Schulen und Vereine
  • Wege vom Ring Richtung Heumarkt, vom Stadtpark Richtung Schwarzenbergplatz, vom Konzert zur U-Bahn.
  • Platz zum Flanieren und Verweilen, konsumfreie Zonen
  • Fitnesscenter und Spa
  • In Kooperation mit Nachbarschaftsmärkten sind Wochenmärkte geplant
Was taugt der Plan B für den Heumarkt?
Auf Plan B folgt Plan C
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