Nachgefragt
Ist Autowäsche am eigenen Grund und Boden verboten?
Das Autowaschen am eigenen Grundstück ist rechtlich zumindest bedenklich, meint der ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz.
KÄRNTEN. Eines vorweg: In Österreich gibt es kein Gesetz, das die Autowäsche am eigenen Grundstück dezidiert verbietet. Dennoch ist in Paragraph 31 des Wasserrechtsgesetzes eine „Allgemeine Sorge für die Reinhaltung“ von Gewässern geregelt. Der Gesetztext besagt im Groben, dass sich jedermann so zu verhalten hat, dass eine Gewässerverunreinigung vermieden wird.
Schädliche Substanzen
Kurzum: „Es muss beim Autowaschen in der eigenen Einfahrt sichergestellt sein, dass keinerlei schädliche Substanzen ins Grundwasser gelangen“, erklärt Patrick Boschitz, Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC Kärnten. Eine schwierige Aufgabe, wenn man nicht auf chemische Reinigungsmittel verzichten will. Noch dazu können Gemeinden die Regelung bezüglich des Autowaschens zusätzlich verschärfen.
Waschanlage empfohlen
„Wenn man rechtlich zu 100 Prozent auf der sicheren Seite sein will, müsste man das Schmutzwasser eigentlich auffangen und entsprechend entsorgen“, meint Boschitz. Weil niemand garantieren könne, dass bei der Autowäsche nicht Substanzen wie Teer, Fette, Ruß, Schwermetallstaub, Ölrückstände oder chemische Rückstände in den Boden gelangen, rät der ÖAMTC-Experte jedenfalls zu einer Fahrt in eine entsprechende Waschanlage. Immerhin sind mineralische Öle schwer abbaubar und verunreinigen Trinkwasser bereits in sehr geringen Dosen. Eine Faustregel lautet, dass ein Tropfen Öl bis zu 600 Liter Wasser verpesten kann.
Öffentliches Waschen
Ausdrücklich verboten ist auf jeden Fall das Autowaschen auf öffentlichem Grund: Straßen und Wege dürfen nicht beschmutzt oder benetzt werden, da dies zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen könnte.
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