Frantschach-St.Gertraud untersagt das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatständern
Bei seiner letzten Sitzung 2012 hat der unter dem Vorsitz von Bürgermeister Günther Vallant tagende Gemeinderat von einer im Kärntner Ortsbildpflegegesetz seit kurzem eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und per Verordnung das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatständern ab sofort untersagt. Damit wird im Interesse des Ortsbildes und der Verkehrssicherheit das speziell vor Wahlen ausufernde Plakatieren nicht mehr möglich sein, konnte sich mit dieser Regelung nur die Gemeinderatsfraktion der Freiheitlichen nicht anfreunden.
Einstimmigkeit herrschte hingegen beim Hauptthema der Gemeinderatssitzung: Das Budget 2013, das Gesamteinnahmen und Gesamtsausgaben von jeweils 5,5 Millionen Euro und zur Freude aller Gemeinderatsfraktionen auch 110.000 Euro für Investitionszwecke aufweist, wurde einstimmig beschlossen. Mit diesen Eigenmitteln werden im nächsten Jahr die Verbesserung des Lavant-Hochwasserschutzes und Straßenbauten cofinanziert. Allgemeine Zuversicht weckte auch die von der Gemeindeverwaltung erarbeitete Budgetvorschau bis 2016, wird die Marktgemeinde aus heutiger Sicht auch in den Folgejahren ausgeglichen bilanzieren können.
Neuerdings gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher textlicher Bebauungsplan und wird damit nicht zuletzt geänderten Wünschen der Bauwerber zu zeitgemäßen Baustilen Rechnung getragen. Im Vorfeld dazu wurde auch der bisher für die Ortschaft Zellach geltende Teilbebauungsplan aufgehoben, befaßte sich der Frantschach-St.Gertrauder Gemeinderat zudem mit diversen Umwidmungen und Rechtsbereinigungen in kleineren Grumdstücksangelegenheiten.
Das Ergebnis der letzten Prüfung durch den Kontrollausschuß bescheinigte allen Verantwortlichen eine ordnungsgemäße Führung der Geschäfte der kommunalen Immobilien-KG.
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