Frantschach-St. Gertraud
Zukunftsweisende Entscheidungen im Gemeinderat

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Nachdem die Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud die ersten beidem Monate des Jahres 2023 mittels einem Voranschlagsprovisorium gewirtschaftet hat, erfolgte der verspätete Debatte über den Voranschlag 2023 im Veranstaltungszentrum artBOX in St. Gertraud.
Die Diskussion über die finanziellen Perspektiven für den Voranschlag 2023 und mittelfristiger Ergebnis-, Investitions- und Finanzplan 2023-2027 verlief grundsätzlich harmonisch, zumal die operative, hoheitlich verfügbare Eigenfinanzierungskraft des Saldos 1 im Finanzierungshaushalt 97.000 Euro beträgt und somit positiv ausfällt. Der Voranschlag 2023 samt mittelfristige Finanzplanung 2023-2027 wurde in weiterer Folge einstimmig angenommen.
Einstimmig beschlossen wurde zudem das Projekt „Blackoutsicherer Gemeindekrisenstab“, ein innovatives Notstromkonzept mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Notstromaggregat, das die Räumlichkeiten der Einsatzkräfte im Gemeindeamt und der Polizeiinspektion mit Energie versorgen wird. Auch der Weiterführung des Anrufsammeltaxi-Systems als Kooperationsprojekt mit den Gemeinden Wolfsberg und St. Andrä wurde einstimmig zugestimmt und die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH aus Graz mit der Dienstleistung beauftragt.
Umfassend diskutiert wurde die zukünftige Kinderbetreuung in der Marktgemeinde, bei der schlussendlich auch die Grundsatzentscheidung zur Projektentwicklung des Um- und Ausbaues des ehem. Werkskindergartens in Frantschach, der sich seit einigen Jahren im Eigentum der Gemeinde befindet, zu einem 4-gruppigen Kindergarten einstimmig gefällt wurde.
Der selbständige Antrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion sowie FPÖ-Gemeinderat Franz Paulitsch um Änderung des Gemeindenamens auf „Marktgemeinde St. Gertraud“ wurde gegen die Stimmen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion sowie FPÖ-Ersatzgemeinderat Gerhard Klinger, abgelehnt.
Der Bericht des Kontrollausschusses über die Überprüfung des „Masterplan Stärkung öffentlicher Verkehr“, wobei der Gemeindeverwaltung eine ordnungsgemäße Umsetzung und Projektsabrechnung bescheinigt wurde, hat der Gemeinderat ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen.

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