Google zu 85 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt GOOGLE MEINHARDT BLOGSPOT

http://www.ad-hoc-news.de/google-at-sarah-smith-isabella-meinhardteugh-dieses-urteil-ist-der-albtraum-fuer--/de/News/442612

http://www.meinbezirk.at/neubau/profile/isabella-meinhardt-296233.html

GOOGLE MEINHARDT BLOGSPOT UND DIE KRIMINELLEN

den Google-Sprecher Matt Kallman. „Wir glauben weiterhin, dass wir das Patent nicht verletzen, und prüfen unsere Optionen.“
Beim ersten Prozess im Januar hatte Google erklärt, die in dem Patent beschriebene Technik sei nicht neu, heißt es weiter in dem Bericht. Zudem zahle Facebook Lizenzgebühren für das Schutzrecht an SimpleAir, weswegen der Schadenersatz nicht für Anwendungen gelten dürfe, die Facebook zur Verfügung stelle.
SimpleAirs Anwalt Jeff Eichmann von der Kanzlei Dovel & Luner sagte laut Bloomberg, der wirtschaftliche Erfolg des Patents habe sich erst durch das Wachstum des Smartphonemarkts gezeigt. „Es ist das Ergebnis vieler Jahre harter Arbeit von zwei Erfindern, die ihrer Zeit zehn Jahr voraus waren. Wir freuen uns, dass auch die Jury der Meinung ist, dass Google zur Verantwortung gezogen werden und seinen Teil der Lizenzgebühren zahlen sollte.“
Ursprünglich habe SimpleAir im September 2011 gegen mehrere Firmen geklagt, darunter Microsoft, Nokia und Samsung, schreibt Bloomberg. Diese Unternehmen hätten sich jedoch mit SimpleAir geeinigt. Laut SimpleAirs Anwalt hätten auch Apple und Blackberry eine Lizenz für die geschützte Technik erworben.
Frankreich verurteilt Google zu Maximal-Bußgeld
Juni 2015:
GOOGLE MUSS PRIVATE DATEN LÖSCHEN, BIS ZU 3 % DES JAHRESBRUTTOUMSATZES STRAFZAHLUNGEN DURCH EUG
Strafen in den USAH
URTEIL ANGEDROHT

Google musste wegen des Vorfalls bereits in mehreren Ländern Sanktionen hinnehmen. In den USA musste das Unternehmen jüngst sieben Millionen Dollar (5,4 Millionen Euro) Strafe nach einer Einigung mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Staaten zahlen. Der damit verbundene Vergleich stelle sicher, dass Google in der Zukunft keine ähnlichen Methoden mehr anwende, um ohne Zustimmung an persönliche Daten zu gelangen, erklärte der federführende Staatsanwalt aus Connecticut George Jepsen Mitte März. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

Im August vergangenen Jahres musste Google in einem anderen Fall in den USA 22,5 Millionen Dollar zahlen, weil es mit einem Trick sogenannte Cookies auf Geräten mit Apples Safari-Browserhinterlassen hatte. Die Cookies protokollierten das Surfverhalten der Apple-Nutzer.

Keine abschreckende Wirkung

Der Hamburger Datenschützer räumte selbst ein, dass der Betrag für einen Konzern wie Google keine abschreckende Wirkung habe
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Juni 2015:
GOOGLE MUSS PRIVATE DATEN LÖSCHEN, BIS ZU 3 % DES JAHRESBRUTTOUMSATZES GOOGLE GOOGLE &CO: STRAFZAHLUNGEN DURCH EUGH
URTEIL ANGEDROHT
Strafen in den USA
Google musste wegen des Vorfalls bereits in mehreren Ländern Sanktionen hinnehmen. In den USA musste das Unternehmen jüngst sieben Millionen Dollar (5,4 Millionen Euro) Strafe nach einer Einigung mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Staaten zahlen. Der damit verbundene Vergleich stelle sicher, dass Google in der Zukunft keine ähnlichen Methoden mehr anwende, um ohne Zustimmung an persönliche Daten zu gelangen, erklärte der federführende Staatsanwalt aus Connecticut George Jepsen Mitte März. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
https://www.facebook.com/public/Isabella-Meinhardt
Im August vergangenen Jahres musste Google in einem anderen Fall in den USA 22,5 Millionen Dollar zahlen, weil es mit einem Trick sogenannte Cookies auf Geräten mit Apples Safari-Browserhinterlassen hatte. Die Cookies protokollierten das Surfverhalten der Apple-Nutzer.
Keine abschreckende Wirkung?
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Juni 2015:
GOOGLE MUSS PRIVATE DATEN LÖSCHEN, BIS ZU 3 % DES JAHRESBRUTTOUMSATZES GOOGLE GOOGLE &CO: STRAFZAHLUNGEN DURCH EUGH
URTEIL ANGEDROHT
Strafen in den USA
Google musste wegen des Vorfalls bereits in mehreren Ländern Sanktionen hinnehmen. In den USA musste das Unternehmen jüngst sieben Millionen Dollar (5,4 Millionen Euro) Strafe nach einer Einigung mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Staaten zahlen. Der damit verbundene Vergleich stelle sicher, dass Google in der Zukunft keine ähnlichen Methoden mehr anwende, um ohne Zustimmung an persönliche Daten zu gelangen, erklärte der federführende Staatsanwalt aus Connecticut George Jepsen Mitte März. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
https://www.facebook.com/public/Isabella-Meinhardt
Im August vergangenen Jahres musste Google in einem anderen Fall in den USA 22,5 Millionen Dollar zahlen, weil es mit einem Trick sogenannte Cookies auf Geräten mit Apples Safari-Browserhinterlassen hatte. Die Cookies protokollierten das Surfverhalten der Apple-Nutzer.
EUGH URTEILE GEGEN GOOGLE - ANDAUERNDER PROFESSIONELLER DATENSCHUTZMISSBRAUCH
ISABELLA KUSTER BETTINA WULFF CLAUDIA ROTH INES MEINHARDT PFARRER THUMM u.v.a.
Keine abschreckende Wirkung?
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Google-Topmanager in Italien wegen Schüler-Video verurteilt
www.computerwoche.de/.../google-topmanager-in-italien-wegen-schuele...
· 24.02.2010 - Drei hochrangige Manager von Google sind am Mittwoch von einem Mailänder Gericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt ...
· Google in Frankreich zu 100.000 Euro Strafe verurteilt
www.tagesspiegel.de › Medien
22.03.2011 - Die französische Datenschutzkommission CNIL wirft dem Internetkonzern Google vor, während der Street-View-Tour durch das Land nicht nur ...
· Offener Brief an Google: Wie Google Adsense-Nutzer verurteilt
netscience.de › ... › Allgemein
· 24.03.2014 - Liebes Google,. ich schreibe dir, weil wir uns verkracht haben. Du hast mir von Gerüchten geschrieben ich hätte mich gegen dich gewendet; ...
· Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische ...
www.nachdenkseiten.de/?p=25547
· 26.03.2015 - Die Suchformel von Google wird nach Ansicht des amerikanischen ... Griechischer Ex-Finanzminister wegen Urkundenfälschung verurteilt
· Google wegen irreführender Werbung verurteilt - | WAZ.de
www.derwesten.de › Wirtschaft › Digital
03.04.2012 - Ein Gericht in Australien hat den Internetriesen Google wegen irreführender Werbung verurteilt. Die Richter gaben am Dienstag einer Klage ...
· Italienisches Gericht verurteilt Google Bosse | webmagazin
webmagazin.de/.../italienisches-gericht-verurteilt-google-bosse-12816000
24.02.2010 - Drei Google Chefs wurden heute von einem italienischen Gericht verurteilt. Das Gericht befand sie des Verstoßes gegen den italienischen ...
· Google: Manager wegen Verletzung der Privatsphäre ...
www.netzwelt.de › Internet › Internet & Netzwelt
25.02.2010 - Ein Gericht in Mailand verurteilte drei Manager des Internetgiganten Google zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung. Laut des
Eine US-Richterin will eine Einigung mit der Handelskommission billigen, sofern der Suchmaschinen-Konzern zur Zahlung von 22,5 Mio. Dollar bereit ist.

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Google kann die Kontroverse um das Umgehen der Datenschutz-Einstellungen bei Apples Safari-Browser wohl mit der Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (17,7 Millionen Euro) beenden. Die zuständige US-Richterin kündigte an, dass sie die Einigung des Internet-Konzerns mit der amerikanischen Handelskommission FTC billigen wolle. Die Summe erscheine ihr angemessen, sagte Richterin Susan Illston bei einer Anhörung in San Francisco am Freitag, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtete.
Die FTC war mit dem Suchmaschinen-Primus schon zuvor in Datenschutz-Fragen aneinandergeraten und hatte ihm im vergangenen Jahr Auflagen gemacht. Es sei die höchste Strafe, die einem Unternehmen jemals aufgebrummt worden sei, weil es sich den Anordnungen der FTC widersetzt habe, hieß es bei Bekanntgabe der Einigung im August.
Zwei Jahre Werbe-Cookies genutzt
Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

GOOGLE MEINHARDT BLÖOGSPOT UND DIE KRIMINELLEN

Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Ebenfalls um Streichungen von Daten aus dem Suchindex des Suchmaschinenbetreibers geht es in weiteren rund 80 spanischen Fällen. Es wird überlegt, diese Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um festzustellen, ob die spanische Datenschutzbehörde möglicherweise ihre Befugnisse überschritten hat. Hierbei könnte auch die Frage geklärt werden, ob die Chance auf ein „Recht, vergessen zu werden“ gibt, so wie die europäische Datenschutzkommissarin Viviane Reding es einzuführen plant.
Kanzlei Plutte
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Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung von Google Cache

Wer wegen einer Rechtsverletzung im Internet eine Unterlassungserklärung abgibt, muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle den Google Cache bereinigen. Andernfalls riskiert er eine Vertragsstrafe. Wir erklären, wie die Löschung aus dem Cache richtig umgesetzt wird.
Löschungspflichten bei Unterlassungserklärung
Schon länger ist umstritten, in welchem Umfang bei Rechtsverletzungen im Internet dafür gesorgt werden muss, dass die Rechtsverletzung aus dem Internet verschwindet. Klar ist, dass der Schuldner vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung alle Internetauftritte bereinigen muss, die von ihm selbst verantwortet werden, z.B. den eigenen Onlineshop oder Social Media Profile.
Der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung muss darüber hinaus sicherstellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11). Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen (so auch KG Berlin, Urteil vom 27.11.2009, Az. 9 U 27/09). Der Schuldner muss dazu überprüfen, ob die auf der Webseite entfernten Inhalte bzw. die gelöschten Webseiten noch über die Trefferliste der Suchmaschine aufgerufen werden können.
Abmahnung ? Unterlassungserklärung ? Google Cache ? Vertragsstrafe
Auf dieser Grundlage entschied das Oberlandesgericht Celle, dass der Unterlassungsschuldner verpflichtet sei, gegenüber Google auch einen Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte zu stellen. Im verhandelten Fall hatte der Beklagte den Google Cache nicht bereinigt, weshalb er zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt wurde (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az. 13 U 58/14).
Google Cache – was ist das?
Der Google Cache ist eine Art temporäres Internetarchiv. Google speichert für jede URL, die in den Suchmaschinenindex aufgenommen wurde, die letzte Version dieser Seite im Cache (Ausnahme: Der Websitebetreiber hat die Archivierung der URL unterbunden, was z.B. über das Meta Tag noarchive möglich ist). In den Suchergebnissen von Google kann die Cache Version direkt über den jeweiligen Suchtreffer aufgerufen werden.

Wenn man die genaue URL kennt, kann man die Cache-Version auch durch Eingabe des folgenden Befehls in der Adresszeile des Browers aufrufen: http://google.com/search?q=cache:www.adresse.de
Bei Klick auf den Cache-Link wird dem Besucher eine frühere Version der Webseite angezeigt. Google weist dabei auf Datum und Uhrzeit des Webseitenabbilds hin.

Löschungspflicht bezüglich anderer Suchmaschinen bleibt offen
Die hohe Praxisrelevanz der Entscheidung liegt auf der Hand, zumal bislang vor Abgabe einer Unterlassungserklärung oft nicht auf die Bereinigung des Google Caches geachtet worden sein dürfte. Für die Zukunft schlummert hier ein Haftungsrisiko für verteidigende Rechtsanwälte, wenn sie sich vorwerfen lassen müssen, den eigenen Mandanten nicht ausreichend über seine Unterlassungspflichten aufgeklärt zu haben.
Ob der Unterlassungsschuldner neben Google auch den Cache anderer Suchmaschinen wie Bing, Yahoo, T-Online oder gar Internetarchive wie die Wayback Machine bereinigen muss, konnte das OLG Celle offen lassen, da der Beklagte bereits wegen unterbliebener Löschung des Google Caches verurteilt wurde. Künftig könnten fehlende Beseitigungen in anderen Suchmaschinen aber ab einer gewissen Bekanntheit bzw. Relevanz des Dienstes an Bedeutung gewinnen. Wörtlich heißt es dazu im Urteil:
„Soweit teilweise darauf abgestellt wird, dass mangels entgegenstehender Anhaltpunkte der Schuldner nicht (sämtliche oder wenigstens die wichtigsten) Suchmaschinen daraufhin überprüfen (lassen) muss, ob dort noch die alte Seite gespeichert ist, sondern sich darauf verlassen kann, dass diese laufend ihren Datenbestand aktualisieren […], stellt dies eine Frage der Zumutbarkeit dar. Der Senat kann dabei dahingestellt bleiben lassen, ob neben Google weitere Suchmaschinen auf die Aufrufbarkeit kontrolliert werden müssen, da der Beklagte hier bereits die Abfrage bei Google unterlassen hat.“
Handlungsanleitung zur Löschung der Google Cache Version
Die Löschung einer Rechtsverletzung aus dem Google Cache ist auf verschiedene Weisen möglich, von denen wir zwei Möglichkeiten nachfolgend darstellen. Wir empfehlen, in jedem Fall die einzelnen Schritte mit Screenshots und ggf. Zeugen sauber zu dokumentieren.
Vorab: Rechtsverletzung auf Webseite beseitigen
Wenn allein eine Löschung des Caches beantragt wird, bleibt die aktuell rechtsverletzende Webseite oder Datei weiter online im Google Index verfügbar. Nach einer gewissen Zeit würde Google auch erneut eine Cache Version der rechtsverletzenden Webseite indexieren. Vor der Bereinigung des Google Cache sollte daher sichergestellt sein, dass die Rechtsverletzung von der eigenen Website vollständig gelöscht wurde. Bei Bildrechteverletzungen gehört dazu nach einhelliger Auffassung die Löschung der Bilddatei vom Server.
1. Variante: Antrag auf Löschung des Google Cache
Gegenüber Google kann im nächsten Schritt online ein Antrag gestellt werden, die betroffene URL aus dem Google Cache zu löschen. Erneut muss darauf geachtet werden, die URL der Webseite als auch ggf. die rechtsverletzende Datei-URL aus dem Google Cache löschen zu lassen (Bildrechtsverletzung, siehe oben). Google ermöglicht es, im Anschluss den Status der beantragten Löschung abzufragen.

2. Variante: URL-Löschung über Google Webmaster Tools
Alternativ besteht die Möglichkeit, über die Google Webmaster Tools eine Löschung der betroffener URLs der eigenen Website aus dem Google Index zu beantragen. Zu beachten ist, dass in diesem Fall nicht nur die Cache Version, sondern die gesamte URL gelöscht wird, d.h. die gesamte URL verschwindet aus den Google Suchergebnissen.
Um die rechtlich zulässigen Websiteinhalte weiter im Internet abrufbar zu machen, kann der zulässige Teil des Contents z.B. auf eine neu erstellte Webseite kopiert werden. Bei Veröffentlichung erhält diese Webseite eine neue URL. Damit die interne Verlinkung nicht aufwändig angepasst werden muss, kann eine 301-Weiterleitung von der alten URL auf die URL der neuen Webseite eingerichtet werden, z.B. mithilfe von PHP oder einer Anpassung der .htaccess Datei.
Unterlassungsschuldner haftet für Versäumnisse seiner Angestellten
Bei der Verteidigung gegen eine Vertragsstrafenforderung kann sich ein Websitebetreiber nicht darauf berufen, Angestellte, Webmaster oder Agenturen mit der Löschung beauftragt zu haben. Als Unterlassungsschuldner muss er organisatorisch sicherstellen, dass die ihn treffende Unterlassungspflicht auch umgesetzt wird. Wird die Löschung von den Mitarbeitern nicht oder nicht richtig umgesetzt, trifft ihn ein Organisationsverschulden. Ein Unterlassen von Erfüllungsgehilfen wird dem Websitebetreiber auch über § 278 BGB zugerechnet.
Google erneut zu einer Geldstrafe verurteilt
9. Januar 2014 Kategorie: Google, Internet, geschrieben von: caschy

Google muss erneut ein Bußgeld bezahlen. 150.000 Euro muss man in Frankreich auf den Tisch packen, da man nach Ansicht der lokalen Datenschützer zu locker mit den Daten der Nutzer umgeht. Dies ist nichts Neues, diese Vorgehensweise dürfte man bei Google bereits kennen. Google musste sich schon häufig die Kritik gefallen lassen, dass es teilweise für Benutzer zu undurchsichtig ist, welche Daten wie bei den Google-Diensten miteinander verknüpft und genutzt, bereits im Dezember musste man 900.000 Euro Strafe in Spanien zahlen.

Für Verbraucher blieb nach Ansicht der Datenschützer unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden, was gegen französisches Recht verstößt. Neben Frankreich und Spanien gehen auch Italien,Deutschland, England und die Niederlande aktuell gegen Google vor. Neben der Strafe muss Google zwei Tage lang die Entscheidung der französischen Aufsichtsbehörde CNIL auf google.fr anzeigen.
Warum ich nicht mehr für Google arbeite

Es mag für einige Leute überraschend klingen, aber ich habe meinem Arbeitgeber Google den Rücken gekehrt. Ich, der Typ mit dem +1 Tatoo auf dem rechten Handgelenk. Manch einer wird sich fragen: Wieso verlässt man den mehrfach ausgezeichneten „besten Arbeitgeber der Welt?“. Die Antwort möchte ich in den nachfolgenden Zeilen geben.
Der Anfang
Wer mich kennt, weiß, dass ich ein großer Google Enthusiast bin. Seit ich 15 bin, habe ich ein Google Mail Konto und ich kenne fast nur noch die Welt (ich bin 23), in der man Fragen via Google Suche beantwortet. Irgendwann kam dann das Android Smartphone dazu und mit Google+ veröffentlichte man 2011 ein soziales Netzwerk, das mich direkt in seinen Bann zog. Es folgten unzählige Tutorials, Infografiken und ein erfolgreiches Google+ Buch von meiner Seite.
Der Weg zu Google
Gute 2 1/2 Jahre später eröffnete sich mir die Chance dann, das Ufer zu wechseln – im beruflichen Sinne. Ich bewarb mich als Google+ Community Manager in Googles Hamburger Deutschlandzentrale und bekam den Job. Ein Traum wurde wahr für mich, weil ich abschlusstechnisch nur ein ganz normales Abitur + Studium habe, was rein vom Namen her ziemlich gegen die Zertifikate mancher Cambridge und Harvard Kollegen abstinkt. Der nette Beigeschmack war, dass ich damit endlich den mysteriösen Studenten X der Fachhochschule Köln ablöste, der als bisher einziger des Bachelor Studiengangs Online-Redakteur den Sprung zum großen G schaffte.
Ich kündigte meinen tollen Job bei Pixum und wollte zunächst auf ein halbes Jahr Bewährung schauen, wie sich die Sache in Hamburg entwickelte. Der Abschied aus Köln fiel mir nämlich schwerer als gedacht, zu sehr hatte mich die schönste Stadt am Rhein in den fünf Jahren zuvor in den Bann gezogen. Obendrauf kamen noch meine Freundin inklusive eigener Wohnung, einer Hundewelpendame, zwei Katzen plus etlicher guter Freunde, die mich nicht begleiten konnten. „Mal eben so“ ist mit Mitte 20 eben nicht mehr drin. Die einzige verbliebene Alternative hieß somit „Pendeln“ – jeden Montag früh um 7:01 Uhr los aus Köln mit dem Zug und Freitag Nachmittag um 16:51 Uhr zurück. Summiert also mindestens acht Stunden pro Woche (+Verspätungen), die ich in einem muffigen Abteil des Hamburg Köln Express (weil günstig) verbringen durfte. Aber gut, was tut man nicht alles für den eigenen Traum. In Hamburg selbst wohnte ich in einer 20-qm-Wohnung mit separater Küche und einer phänomenalen Lage direkt am Alsterufer.
Google, der Arbeitgeber
Soweit zu den äußeren Begebenheiten. Was den Job angeht: Als Arbeitgeber tut Google alles für dich, damit es dir während eines Arbeitstages an nichts fehlt. Beginnend bei der großartigen Google Kantine, die mehr einem Restaurant eines 5 Sterne Hotels gleicht. Jeden Tag Frühstück plus Mittagessen von exzellenten Köchen mit einer großen Auswahl, auch für Vegetarier und Veganer. Neben der großen Kantine findet man auf jeder der fünf Google Etagen mehrere Microkitchens – also kleine Küchen – wo es Snacks, Süßkram und diverse Softdrinks gibt. Natürlich auch alles inklusive. Und wer viel isst und Bewegung sucht, findet sie im 5. Stock im eigenen Fitnessstudio inklusive Fitnesstrainer. Ebenfalls für lau.
Nach dieser kurzen Beschreibung wird sich der ein oder andere jetzt noch mehr fragen, wieso ich dennoch nicht weiter für Google arbeite. Die Begründung ist einfach.
Die Probleme mit der Struktur
Ich bin eine Person, die sehr kreativ arbeitet. Ich habe viele Ideen, die ich gerne direkt umsetzen möchte. In einem derart großen Unternehmen wie Google ist das jedoch nicht möglich. Die Phrase „mal eben machen“ existiert im Google-Universum schon lange nicht mehr. Feste Abläufe, Strukturen, Herangehensweisen und weitere Automatismen garantieren den weltweiten und verdienten Erfolg.
Neben dieser Tatsache brauche ich ein festes Team an Kollegen in meiner Nähe, mit denen man komplette Projekte realisieren kann, Stichwort „kurze Wege“. Auch das ist in einem Weltkonzern voller genialer Köpfe, die an unterschiedlichen Orten auf dieser Welt sitzen, schwierig, denn trotz aller „Verrücktheit“ muss die Befehlskette eingehalten werden. So kann sich eine Idee, die man früh auf dem Weg zur Arbeit im Bus bekommt, schnell über mehrere Wochen hinziehen, bis sie diskutiert wird. Und das ist für mich einfach ein Ideenkiller.
· Urteil gegen die Suchmaschine: Google wegen ... - Focus
www.focus.de › Finanzen › Wirtschafts-News
03.04.2012 - Doch in Australien hat ein Gericht den Internetriesen jetzt verurteilt. ... Google zeigte sich über das Urteil enttäuscht: Der Konzern stelle nur eine ...
Frankreich: Gericht verurteilt Google wegen ehrverletzender ...
https://www.basicthinking.de/.../frankreich-gericht-verurteilt-google-weg...
27.09.2010 - Ein Pariser Gericht hat gegen Google ein Urteil wegen Verleumdung verhängt, weil die Suchmaschine den Namen des Klägers automatisch ...· Google in Spanien zu Geldstrafe verurteilt - T-Online
www.t-online.de › Digital › Internet
20.12.2013 - Internetriese Google ist in Spanien zu einer Geldstrafe von 900.000 Euro verurteilt worden. Spanische Datenschützer hatten geklagt, das ...
· Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verurteilt
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· 08.04.2014 - Das OLG Köln hat Google daraufhin mit Urteil vom 08.04.2014 (Az.: 15 U 199/11) teilweise zur Unterlassung verurteilt und zwar soweit Google ...
· Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung des Google Cache
www.ra-plutte.de › News › Internetrecht
· 20.03.2015 - Wer wegen einer Rechtsverletzung im Internet eine Unterlassungserklärung abgibt, muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle den ...
· Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro ...
www.rechtambild.de › Aktuelles
18.03.2011 - Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Ebenfalls um ...
· Frankreich lässt Google büßen | heise online
www.heise.de › News › 2014 › KW 6

GOOGLE MEINHARDT BLOGSPOT UND DIE KRIMINELLEN

09.02.2014 - Die französische Datenschutzbehörde hat Google nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem muss die Suchmaschine auf ihrer ..Zusätzlich kam zu diesen beruflichen „Einschränkungen“ auch noch die private Komponente erschwerend hinzu. In Hamburg kannte ich zwar ein paar sehr nette Menschen, aber mit dem Kopf war ich immer in Köln. Als Außenstehender könnte man sagen: „Ja gut, aber Köln und Hamburg liegen doch nur vier Stunden auseinander“. Das stimmt, aber ohne Witz: Wöchentliches Pendeln über Hunderte Kilometer macht einen verdammt müde und platt, denn man ist nirgends so richtig zu Hause.
Auch mein Blog und meine Präsens auf Google+ haben unter der Zeit durchaus gelitten. Ich vergleiche das gerne mit einem Bäcker: Wenn du den ganzen Tag in der Backstube stehst und Brötchen backst, wirst du unter Umständen abends zu Hause keine Lust mehr haben, noch ein paar Artikel über Brotteig zu schreiben.
Deshalb musste ich eine Entscheidung treffen, als sich das Jahr dem Ende hin zu neigte. Auf der einen Seite standen das Weltunternehmen und die extrem gute Bezahlung. Auf der anderen die Freude, das Private und das Herz. Glücklicherweise bot sich relativ schnell eine neue berufliche Herausforderung in Köln, die ich gerne annahm und bei der ich ebenfalls mit einem Google-Produkt arbeite (für die Interessierten: Die neue Stelle findet man auf meinem XING-Profil).
Ich freue mich extrem auf alles, was dieses Jahr 2014 noch kommen wird. Ich hab wieder mehr Zeit für Freunde, Familie und vor allem um eigene Projekte voranzubringen und um Social Media in Deutschland zu revolutionieren, denn Deutschland ist für mich nach wie vor eine langweilige Social Media Wüste!
Üble Nachrede und Rufschädigung im Web 2.0 ...
www.mittelstandswiki.de/.../Üble_Nachrede_und_Rufschädigung_im_W...
08.03.2007 - Wenn jemand kritisch schreibt: „Ich habe schlechte Erfahrungen mit ... und genau im E-Book „Geschäfte mit Google Maps“, das Sie online im .Google erneut zu einer Geldstrafe verurteilt
9. Januar 2014 Kategorie: Google, Internet, geschrieben von: caschy

Google muss erneut ein Bußgeld bezahlen. 150.000 Euro muss man in Frankreich auf den Tisch packen, da man nach Ansicht der lokalen Datenschützer zu locker mit den Daten der Nutzer umgeht. Dies ist nichts Neues, diese Vorgehensweise dürfte man bei Google bereits kennen. Google musste sich schon häufig die Kritik gefallen lassen, dass es teilweise für Benutzer zu undurchsichtig ist, welche Daten wie bei den Google-Diensten miteinander verknüpft und genutzt, bereits im Dezember musste man 900.000 Euro Strafe in Spanien zahlen.

Für Verbraucher blieb nach Ansicht der Datenschützer unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden, was gegen französisches Recht verstößt. Neben Frankreich und Spanien gehen auch Italien,Deutschland, England und die Niederlande aktuell gegen Google vor. Neben der Strafe muss Google zwei Tage lang die Entscheidung der französischen Aufsichtsbehörde CNIL auf google.fr anzeigen.
Negativ SEO: Google-Update unterstützt Internet-Mafia
www.experto.de › Business › Marketing
· Viele Webseiten sind von einer guten Platzierung bei Google abhängig. Seit dem letzten Google-Update ist Sabotage durch Negativ SEO im Web möglich.
· The Google Mafia - Gapers Block Chicago
gapersblock.com/merge/archives/.../the-google-mafi... - Diese Seite übersetzen
06.11.2014 - While Google is building a massive headquarters in the West Loop, the tech giant's local branch began in a one-bedroom apartment back in .
Frankreich: Gericht verurteilt Google wegen ehrverletzender Suchvorschläge
Nils Baer // 27. Sep 2010

Ein Pariser Gericht hat gegen Google ein Urteil wegen Verleumdung verhängt, weil die Suchmaschine den Namen des Klägers automatisch um die Vorschläge „Vergewaltiger“ und „Satanist“ ergänzte. Der betroffene Mann war wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zur fraglichen Zeit war die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Deswegen wertete die Kammer die Anregungen der Software als üble Nachrede und verpflichtete das Unternehmen zu einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro und zur Übernahme der entstandenen Kosten. Außerdem wurde der Webgigant angewiesen, die Anzeige der beanstandeten Kombinationen zu unterbinden. Für jeden Tag Verzögerung veranschlagte die Kammer ein Bußgeld von 500 Euro.
Die Suchfirma verteidigte sich mit dem Einwand, die automatischen Vorschläge seien keine eigene Stellungnahme. Sie gäben vielmehr nur die Worte wieder, die auf den durchsuchten Webseiten im Zusammenhang mit dem fraglichen Namen am häufigsten zu finden seien. Das Gericht ließ diese Argumentation aber nicht gelten, weil das Unternehmen durchaus in der Lage sei, die Anzeige bestimmter Ergebnisse manuell zu verhindern.
Diese Behauptung ist offensichtlich richtig, wie die Versuche beweisen, bei Google Instant die zufällige Anzeige anstößiger Resultate zu verhindern. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen der Kammer sind aber falsch. Denn die Suchmaschine verknüpft die einzelnen Begriffe automatisch miteinander. Nur dieses Vorgehen ermöglicht dem System, uns im unvorstellbar großen Dschungel der weltweiten Webseiten eine Orientierung zu bieten. Auch ein tausendköpfiges menschliches Redaktionsteam wäre von dieser Aufgabe völlig überfordert. Ein manueller Eingriff ist deswegen erst dann möglich, wenn sich gezeigt hat, dass bestimmte Verbindungen zwar den Regeln der Logik entsprechen, aber nicht denen der Gesellschaft. The Google Mafia - Gapers Block Chicago
gapersblock.com/merge/archives/.../the-google-mafi... - Diese Seite übersetzen
06.11.2014 - While Google is building a massive headquarters in the West Loop, the tech giant's local branch began in a one-bedroom apartment back in ...
Die Google-Mafia! Wenn das kein Betrug von Google ist ...
notizblog.digital/.../die-google-mafia-wenn-das-kein-betrug-von-google-...
10.05.2013 - War das die Google-Mafia? Viel kann ich dagegen nicht machen, aber alles was auch nur im entferntesten mit Google zu tun hat, wird von mir ...
Es widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, wenn jemand als Vergewaltiger bezeichnet wird, bevor er rechtskräftig verurteilt ist. Auch dann, wenn sich später herausstellt, dass der Vorwurf berechtigt war. Deshalb ist es sinnvoll, dass Angeklagte das Recht haben, gegen eine solche Vorverurteilung anzugehen. Hier ist die Sachlage meines Erachtens nach aber anders. Die Suchmaschine gibt in diesem Fall keine eigene Wertung ab, wie es vielleicht der Reporter einer Zeitung machen würde. Sondern das System zeigt nur die Schlüsselwörter an, die in seinem Index am häufigsten mit den gesuchten Begriffen verbunden sind.
Durch die weltweite Dominanz des Angebots ist es aber durchaus nachvollziehbar, dass eine selbständige Ergänzung der Wörter „Satanist“ und „Vergewaltiger“ nach der Eingabe des Namens eine ehrverletzende Wirkung haben. Insbesondere, da viele Nutzer das Gefühl haben, Google sei irgendwie allwissend und irre sich nie. Diese Ergebnisse kommen aber eben nicht durch die Entscheidung eines Redakteurs zustande, sondern aufgrund von Wortverknüpfungen in einer Datenbank. Deswegen kann das Unternehmen erst dann verantwortlich gemacht werden, wenn es über die problematische Kombination informiert wurde
09.02.2014 16:09
Frankreich lässt Google büßen

Die französische Datenschutzbehörde hat Google nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem muss die Suchmaschine auf ihrer französischen Startseite einen peinlichen Mea-Culpa-Kasten einblenden.
Anfang des Jahres hatte die französische Aufsichtsbehörde Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) eine Strafe von 150.000 Euro gegen Google verhängt. Google hatte versucht, die Anordnung durch das Oberste Verwaltungsgericht in Paris aussetzen zu lassen. Dieser Versuch ist augenscheinlich gescheitert, denn an diesem Wochenende ziert eine große Textbox die französische Seite der Suchmaschine. Darin informiert Google seine Besucher, dass es wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bestraft wurde und verlinkt auf die Entscheidung.
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Google muss seine französischen Nutzer über die begangene Verletzung von französischem Datenschutzrecht informieren. Laut Berichten hatte Google noch am Freitag versucht, die Auflage, eine Information einzublenden, aus dem Urteil streichen zu lassen. Man hätte sogar eine höhere Geldstrafe in Kauf genommen, um den Image-Schaden abzuwenden. Verglichen mit den 900.000 Euro, die die spanische Datenschutzbehörde AEPD im Dezember gegen Google verhängt hatte, fällt die Strafe in Frankreich noch günstig aus.
Doch Google droht noch in anderen europäischen Staaten Ärger, darunter auch in Deutschland. Kritikpunkt der Behörden sind die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen, die Google im März 2012 vorgenommen hatte. Danach kann das Unternehmen in verschiedenen Diensten wie Gmail, Youtube oder Google+ sammeln, kombinieren und weiterverwenden. Google hält dies ebenso wie die dazugehörigen Datenschutzerklärungen für rechtmäßig und hat sich bislang geweigert, geforderte Änderungen vorzunehmen. (ad)
Internetriese Google ist in Spanien zu einer Geldstrafe von 900.000 Euro verurteilt worden. Spanische Datenschützer hatten geklagt, das US-Unternehmen verletze die Rechte der spanischen Bürger in schwerer Weise.AFP Google wurde wegen „irreführender Werbung“ in Australien verklagt.
Googles Werbekunden schalten ihre Anzeigen gerne dann, wenn eigentlich die Konkurrenten gesucht werden. Die EU hat nichts dagegen. Doch in Australien hat ein Gericht den Internetriesen jetzt verurteilt.
Die Richter gaben am Dienstag einer Klage der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde ACCC statt. Diese hatte Google vorgeworfen, Verbraucher mit Werbeanzeigen in die Irre zu führen, die über den Ergebnissen der Google-Suche präsentiert werden.

Die Werbekunden können angeben, bei welchen Suchworten ihre Anzeigen eingeblendet werden sollen. Häufig nutzen Firmen dafür auch Markennamen ihrer Wettbewerber. Die Richter befanden es in vier konkreten Fällen nun für irreführend, wenn Websites anderer Firmen als der gesuchten präsentiert würden.
Google verurteilt: Rechtswidrige Anzeige der Suchergebnisse
OLG Köln verurteilt Google zur Unterlassung wegen Autocomplete
Von Arno Lampmann, 9. April 2014
Das Oberlandesgericht Köln hat gemäß einer entsprechenden Pressemitteilung des OLG Köln vom 8.4.2014 in einem Urteil vom gleichen Tage (OLG Köln, v. 8.4.2014, Az. 15 U 199/11, das aktuelle Urteil des OLG Köln ist hier abrufbar) entschieden, dass die so genannte „Autocomplete-Funktion“, in dem speziellen Fall In Gestalt der Begriffe “Scientology”, den Betroffenen in seinen Rechten verletzen und demnach zu einem Unterlassungsanspruch führen können.
Was ist die „Autocomplete-Funktion“?
Die „Autocomplete-Funktion“ funktioniert so: Während der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine „Google“ werden den Nutzern in einem sich öffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschläge in Form von Wortkombinationen angezeigt. Laut Google werden die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge anhand eines Algorithmus ermittelt, der unter anderem die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.
Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten die Klage zunächst abgewiesen
Das Oberlandesgericht Köln war mit dem Landgericht Köln zunächst anderer Meinung gewesen und hatte die entsprechende Klage vollständig abgewiesen. Im Mai 2013 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12) auf eine Revision, dass die Entscheidung so nicht haltbar sei und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurück. Wir bereichteten.
Der BGH ist der Auffassung, dass der Autocomplete-Funktion ein fassbarer Aussageinhalt innewohne und jedenfalls ab dem Zeitpunkt ein Unterlassungsanspruch bestehen könne, in welchem die Beklagte von konkreten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Suchwortergänzungen Kenntnis erlangt habe.
Nach diesen Vorgaben hat das Oberlandesgericht Köln der Klage nunmehr teilweise, nämlich in Bezug auf die Kombination des Namens des Klägers und dem ergänzenden Begriff “Scientology” stattgegeben. Da Google für diese Vorschläge jedenfalls als Störer hafte, hätte man dort nach Kenntniserlangung der Rechtsverletzung umgehend tätig werden müssen. Dies war zwar in Bezug auf den Begriff “Betrug” zeitnah geschehen, in Bezug auf “Scientology” hatte sich Google jedoch explizit geweigert. Auch einen Anspruch auf Geldentscheidungsschädigung erkannte das OLG Köln nicht zu. Das Verschulden von Google wiege nicht besonders schwer. Das Unternehmen habe zudem, wenn auch verspätet, den Antrag gelöscht und damit den Rechtsverstoß beseitigt und in seinen Auswirkungen begrenzt.
Die Herleitung der Begründung ist bisher nicht ganz klar
von Stefan Beiersmann am 21. März 2014, 08:38 Uhr
Ein Bezirksgericht in Osttexas hat Google zur Zahlung von 85 Millionen Dollar an den Patentverwalter SimpleAir verurteilt. Der Internetkonzern verstößt gegen ein US-Patent, das ein „System und eine Methode für die Datenkommunikation“ beschreibt. Wie Bloomberg berichtet, wird die Technik genutzt, um internetbasierte Daten an Computer oder Mobilgeräte zu übertragen.

SimpleAir, das Schutzrechte für Mobil- und Funktechnologien lizenziert, hatte dem Bericht zufolge 146 Millionen Dollar gefordert. Google argumentierte, die Technik sei nur 6 Millionen Dollar wert. Es setzt sie unter anderem ein, um Nachrichten per Google Cloud Messaging und Android Cloud to Device Messaging an Anwendungen wie Gmail und Facebook zu übertragen.
Den Verstoß gegen das 2006 ausgestellte US-Patent 7.035.914 hatte eine andere Jury im Januar festgestellt. Sie erzielte allerdings keine Einigung bei der Frage des Schadenersatzes. Deswegen mussten sich neue Geschworene in einem zweiten Verfahren mit dieser Frage beschäftigen.
„Die Jury hat einen Betrag festgelegt, der deutlich unter der übertriebenen Forderung von SimpleAir liegt“, zitiert Bloomberg den Google-Sprecher Matt Kallman. „Wir glauben weiterhin, dass wir das Patent nicht verletzen, und prüfen unsere Optionen.“
Beim ersten Prozess im Januar hatte Google erklärt, die in dem Patent beschriebene Technik sei nicht neu, heißt es weiter in dem Bericht. Zudem zahle Facebook Lizenzgebühren für das Schutzrecht an SimpleAir, weswegen der Schadenersatz nicht für Anwendungen gelten dürfe, die Facebook zur Verfügung stelle.
SimpleAirs Anwalt Jeff Eichmann von der Kanzlei Dovel & Luner sagte laut Bloomberg, der wirtschaftliche Erfolg des Patents habe sich erst durch das Wachstum des Smartphonemarkts gezeigt. „Es ist das Ergebnis vieler Jahre harter Arbeit von zwei Erfindern, die ihrer Zeit zehn Jahr voraus waren. Wir freuen uns, dass auch die Jury der Meinung ist, dass Google zur Verantwortung gezogen werden und seinen Teil der Lizenzgebühren zahlen sollte.“
Ursprünglich habe SimpleAir im September 2011 gegen mehrere Firmen geklagt, darunter Microsoft, Nokia und Samsung, schreibt Bloomberg. Diese Unternehmen hätten sich jedoch mit SimpleAir geeinigt. Laut SimpleAirs Anwalt hätten auch Apple und Blackberry eine Lizenz für die geschützte Technik erworben.
Frankreich verurteilt Google zu Maximal-Bußgeld

Der Suchmaschinenkonzern Google wurde in Frankreich wegen Verstößen gegen das Datenschutz-Recht zur Zahlung des höchstmöglichen Bußgeldes verpflichtet und muss die Nutzer über diese Entscheidung aufklären.

Die zuständigen Behörden kamen in ihrem Untersuchungsverfahren vor allem zu dem folgenschweren Schluss, dass sich Google an französisches Recht halten müsse, wenn Nutzer aus dem Land angesprochen und dort auch ein Geschäft gemacht wird. Das Unternehmen hatte hingegen versucht, sich darauf zurückzuziehen, dass für seine Angebote die Regelungen am Firmensitz gelten.

In dem rund 30 Seiten langen Bericht wird Google von der französischen Datenschutzbehörde CNIL außerdem vorgeworfen, die Nutzer gezielt zu entmündigen. Es würden umfangreiche Daten über diese gesammelt, ohne, dass der normale Anwender auch nur ahnen könne, wofür diese letztlich eingesetzt werden. Von den Informationen, die Google von sich aus bereitstelle, seien die meisten Menschen schlicht überfordert.

Besonders in der Kritik steht dabei die Zusammenlegung der Datensammlungen über verschiedene Dienste des Suchmaschinenkonzerns hinweg. Dies führe letztlich dazu, dass die Anwender erst recht keinen Überblick mehr haben und entsprechend auch nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen einzufordern, wie beispielsweise das Löschen von erfassten Informationen. Dies gilt besonders, da auch unklar bleibt, ob und wann Google die erfassten Daten von sich aus wieder löscht.

Google wurde von den zuständigen Stellen in Frankreich deshalb mit einem Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro belegt. Dies ist der höchste Betrag, der nach dem geltenden Datenschutzrecht möglich ist. Außerdem muss das Unternehmen binnen acht Tagen nach der Zustellung des Urteils dessen Kernpunkte auf seiner Webseite abrufbar machen. Mindestens zwei Tage muss diese Information dann online bleib
Bisher existiert lediglich eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln, die hier abrufbar ist. Die vollständige Entscheidung mit Gründen soll erst in einigen Tagen abrufbar sein. Diese ist im vorliegenden Fall insbesondere deswegen interessant, da die Entscheidung des BGH unter fachkundigen Juristen

http://ukpress2020.blogspot.de/2014/08/isabella-meinhardt-proprieter.html

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