Für Sie erreicht: Klare Verkehrsregeln in der Josef Österreicher Gasse
Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Erlaaer Straße/Josef-Österreicher-Gasse wurde der Gehsteig vor der Liegenschaft Josef-Österreicher-Gasse ONr. 37, in den Fahrbahnbereich vorgezogen.
Dadurch verlagerten sich die beiden gegenläufigen Fahrspuren in der Josef-Österreicher-Straße, in Richtung ONr. 34. und der - ursprünglich mittels Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ gekennzeichnete Bereich vor der Liegenschaft Josef-Österreicher-Gasse ONr. 37 - wurde obsolet.
Allerdings wurde im Zuge der Entfernung des Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ die Zusatztafel „Anfang“, jedoch nicht die Zusatztafel „Ende“, demontiert. Aus diesem Grund kam es offensichtlich auch bei der Exekutive, immer wieder zu Missverständnissen. Mehrfach wurden im ebendort neu geschaffenen Halte-/Parkbereich für KFZ, seitens der Polizei Organstrafmandate ausgestellt, in der Annahme, dass in diesem Bereich nach wie vor ein Halten und Parken verboten ist.
Nach massiven Bürgerbeschwerden und auf Betreiben der Bezirksräte Werner Franz und Thomas Neuhuber, konnte noch im Dezember, dass in diesem Zusammenhang, überflüssig gewordene Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ mit der Zusatztafel „Ende“ entfernt und somit wieder Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen werden.
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