Bezirk Lilienfeld: Vater stiftete 14-Jährigen zu Sex mit Stiefmutter an
BEZIRK LILIENFELD. Als „moralisch extrem bedenklich“ wertete der St. Pöltner Richter Markus Grünberger das Verhalten eines 48-Jährigen und seiner 51-jährigen Lebensgefährtin aus dem Bezirk Lilienfeld, die sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheuer zwar umfassend geständig zeigten, das Warum aber im Dunklen ließen.
Freiwillige Handlungen
Laut Strafantrag kam es Anfang August 2018 zu drei intimen Kontakten zwischen der Frau und dem minderjährigen Sohn ihres Lebensgefährten, wobei dieser den 14-Jährigen in mehreren Telefonaten und Nachrichten dazu aufgefordert hatte. Ende August erstatteten Vater und Sohn Anzeige bei der Polizei. Dabei beschuldigten sie die 51-Jährige, den Burschen mit Gewalt, unter anderem mit der Geste, ihm die Kehle durchzuschneiden, zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.
Die Frau drehte in ihren Beschuldigtenvernehmungen den Spieß um und behauptete, der Schüler habe ihr mit der Faust auf das Auge geschlagen und sie zum aktiven Oralverkehr gezwungen, womit sie nun ihrerseits den Minderjährigen der strafrechtlichen Verfolgung wegen des Verbrechens der Vergewaltigung aussetzte.
Weitere Ermittlungen und die Tonaufnahmen während der sexuellen Handlungen ergaben schließlich, dass diese beiderseits freiwillig und ohne Gewalt stattfanden.
"Familie wieder intakt"
Während Korntheuer das Verfahren gegen den Jugendlichen aufgrund mangelnder Reife einstellte, musste sich der Vater wegen Kuppelei, falscher Beweisaussage und Verleumdung verantworten, der Mitangeklagten legte er außer Falschaussage und Verleumdung auch den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last.
Während Verteidiger Klaus Salfelner das umfassende Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit seiner Mandantin als strafmildernd hervorhob, sprach Verteidiger Mirsad Musliu darüber hinaus von einem „Ausufern“ in der Beziehung. „Die Familie ist wieder intakt. Es tut ihnen allen sehr leid“, so der Anwalt, der den Ausschluss der Öffentlichkeit während des Beweisverfahrens beantragte.
Schuldsprüche
In der anschließend wieder öffentlichen Urteilsverkündung sprach Grünberger das Paar im Sinne der Anklage schuldig. „Sie kommen heute mit einem blauen Auge davon“, meinte er zu den zwölf Monaten bedingt für die Frau und den zehn Monaten bedingt für den dreifachen Vater (rechtskräftig). Da die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren und der Bursche bereits das 14. Lebensjahr erreicht hatte, war dies strafrechtlich nicht relevant. Die zahlreichen Verleumdungen hätten sich bei den Einvernahmen jedoch „quasi multipliziert“.
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