Landesgericht St. Pölten
Drogenkonsum mit Einbrüchen finanziert
Erst im vergangenen Jahr fasste ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Lilienfeld wegen diverser Einbruchsdiebstähle vorwiegend in Kellerabteile eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten aus. Kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis setzte er seine kriminelle Laufbahn fort, wobei ihn teilweise ein 47-jähriger St. Pöltner als Komplize zur Seite stand.
REGION (ip). Zwischen Jänner und März dieses Jahres durchsuchte man abermals Kellerabteile in St. Pölten, Marktl, Melk, Traismauer, Prinzersdorf und Herzogenburg nach brauchbaren Gegenständen, die schließlich auf Flohmärkten zu Geld gemacht wurden. Der 36-Jährige finanzierte mit dem Erlös seinen Drogenbedarf, der ihn monatlich rund 1.000 Euro kostete.
Am Landesgericht St. Pölten legte Staatsanwältin Julia Berger dem Duo schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch, sowie Urkundenunterdrückung zur Last, wozu sich beide schuldig bekannten.
„Der einfache, aber tragische Grund für den Rückfall ist die Sucht meines Mandanten, von der er es nicht geschafft hat, wegzukommen“,
erklärte Verteidiger Roland Schöndorfer, der den 36-Jährigen nun bereits zum zweiten Mal vor Richter Slawomir Wiaderek vertrat. Mit insgesamt drei Vorstrafen hatte der Beschuldigte keine besonders guten Karten, der mitangeklagte St. Pöltner war mit einer Vorstrafe (vier Wochen bedingte Haft) wegen Drogendelikten klar im Vorteil.
„Keine Frage, er hat massiv Mist gebaut“,
resümierte Schöndorfer, plädierte jedoch auf Suchttherapie statt Haftstrafe, um das Übel bei der Wurzel zu packen. Gleichzeitig nahm er im Namen seines Mandanten die Forderungen der Bestohlenen von insgesamt knapp 5.000 Euro, die sich dem Verfahren angeschlossen hatten, an.
Während der St. Pöltner unter anderem aufgrund seiner geringeren Beteiligung nochmals mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, sowie einer Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre davonkam, verurteilte Wiaderek den Erstangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten und widerrief gleichzeitig die bedingte Haftstrafe. Damit stehen dem Serieneinbrecher 35 Monate Gefängnis ins Haus, wobei der Richter durch einen Sachverständigen noch prüfen lässt, ob der Süchtige für eine stationäre Therapie in Frage kommt. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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