Landesgericht St. Pölten
Freispruch nach skurrilem Traktorunfall
Mit mehr Fragen als Antworten endete ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem sich ein 64-Jähriger aus dem Bezirk Lilienfeld wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu verantworten hatte.
- Aus dem Landesgericht St. Pölten berichtet Ilse Probst -
BEZIRK. Der Beschuldigte war Anfang Mai dieses Jahres mit seinem Traktor zu seinem etwa 250 Meter entfernt wohnenden Nachbar gefahren, wo er gemeinsam mit drei weiteren Personen Bier konsumierte.
Er habe sich mittelschwer alkoholisiert gefühlt, als er die gesellige Runde verließ, sich auf seinen Traktor schwang und zunächst im Retourgang gefahren sei, wobei er anscheinend den Pkw einer Frau gestreift habe. Im Vorwärtsgang sei er danach einem großen Stein ausgewichen, habe dabei die Kontrolle über seinen Traktor verloren, der in der Folge etwa acht Meter über eine Böschung hinunterfuhr und umkippte.
Völlig unverletzt sei er herausgeklettert und habe einen der Gäste des Nachbarn oben an der Böschung klettern gesehen. Als er sich zu den Leuten ins Gebäude begab, habe er den Kletterer mit einer stark blutenden Kopfwunde gesehen.
Beifahrer oder nicht?
Er sei bei ihm auf dem Traktor, und zwar als Beifahrer gesessen, erklärte das Opfer gegenüber Richter Andreas Beneder, der schließlich die Aussage des 64-Jährigen, der keinen Beifahrer gesehen haben will, auch keinen Sitz dafür gehabt habe, eindringlich hinterfragte.
„Der ist ohne meine Einladung mitgefahren“,
schwankte der Beschuldigte mit seinen Versionen, wonach er einerseits keinen Beifahrer gesehen habe, sich die Verletzungen des Mannes aber auch nicht anders erklären konnte.
Auch das wortkarge Opfer brachte kaum Licht ins Dunkel. Er sei mit seinem Elektroroller dort gewesen, habe zwei bis drei Bier getrunken und sich dann neben den Fahrer gesetzt, der rückwärts über die Böschung gerollt sei, behauptete der Zeuge. Dem widersprach der Beschuldigte. Seine Rückleuchten hätten gar nicht funktioniert, er habe aber den Stein mit dem Licht der Frontstrahler gesehen.
Einige Ungereimtheiten
Stutzig machte den Richter, aber auch die Staatsanwältin, warum es am Traktor keinerlei Blutspuren gab und der Verletzte doch einige Minuten früher oben an der Böschung war, während der unverletzte Fahrer gerade eben aus dem Traktor gekrochen war.
„Ihr Angaben sind nicht ganz unglaubwürdig“,
bestätigte Beneder dem Beschuldigten.
„Ich kann nicht feststellen, ob er bei Ihnen mitgefahren ist, und ich kann auch nicht feststellen, wie die Verletzung zustande gekommen ist“,
begründete der Richter zuletzt den Freispruch, dem auch die Staatsanwältin zustimmte.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.