Lilienfeld
Leserbrief von Horst Endres zum Schneeräumungs-Artikel
Horst Endres aus Rohrbach hat uns einen Leserbrief geschrieben. Grund dazu war der Artikel über nicht funktionierende Räumung in Wiesenfeld. Siehe hier.
ROHRBACH. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Pflichten der Anrainer angeführt. Es ist nicht nur der Gehsteig, sondern auch der Gehweg im Ortsgebiet von 6-22 Uhr, frei zu machen. Wie das funktionieren soll, wenn die Schneeräumung auf der Straße – wenn kein Gehsteig vorhanden ist – den Schnee an den Rand der Straße schiebt – wo jemand vielleicht schon den einen Meter geräumt hat, ist fraglich.
Ergänzend muss erwähnt werden, dass für die StVO nicht die Gemeinde oder das Land, sondern der Nationalrat zuständig ist, da die StVO bekanntlich ein Bundesgesetz ist.
Lösungsansätze
Sinnvoll wäre aus meiner Sicht, eine dementsprechende StVO-Novelle im Nationalrat zu beschließen und für das leidige Problem der Schneeräumung bzw. Streuung bei Glätte, auf Gehsteigen und Gehwegen im Ortsgebiet, den dementsprechenden Straßenerhalter verantwortlich zu machen bzw. diesem diese Pflicht zu übertragen.
Gehsteige sowie Gehwege sind ja grundsätzlich öffentliches Gut. Der Straßenerhalter ist es auch, welcher dafür Gelder aus der öffentlichen Hand für die Erhaltung bekommt oder gegebenenfalls auch Strafgelder bei Übertretungen erhält.
Horst Endres, Rohrbach
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