Polizist nach Amtsmissbrauch abermals vor Gericht

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst
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BEZIRK LILIENFELD. Im Jänner 2019 wurde ein 55-jähriger Polizeibeamter, inzwischen in Ruhestand, am Landesgericht St. Pölten zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro (480 Tagessätze zu je 35 €) verurteilt. Nachdem der Oberste Gerichtshof einen Teil des Urteils, sowie die Strafhöhe aufhob, fand neuerlich ein Prozess gegen den Beamten statt, wobei sich sein „spätes“ Geständnis strafmildernd auswirkte.

Gegenstand des Verfahrens war ein Vorfall, der sich am 6. August 2018 in den Morgenstunden an der damaligen Dienststelle des Beschuldigten im Bezirk Lilienfeld ereignet hatte. Damals meldete sich eine Frau per Notruf, da sie einen Mann vor ihrer Türe vermutete und Angst hatte. Offensichtlich nahm der 55-Jährige den Hilferuf zu wenig ernst und erwähnte erst den Kollegen gegenüber, die ihn nach geraumer Zeit an der Dienststelle aufsuchten, sein „Missgeschick“. Gleichzeitig ersuchte er die Beamten, das diesbezügliche Protokoll im Nachhinein zu fälschen.
„Er ist eingeschlafen, weil er übermüdet war und im Schlaf kann man keinen Amtsmissbrauch begehen“, kommentierte der Verteidiger das „nicht schuldig“ seines Mandanten und ergänzte, dass der Angeklagte auch nichts davon gesagt habe, dass seine Kollegen im Nachhinein etwas falsch eintragen sollen. „Da ist er falsch verstanden worden“, so der Anwalt im ersten Prozess.

Der dennoch erfolgte Schuldspruch im Zusammenhang mit dem Amtsmissbrauch wurde seitens des OGH bestätigt, zu dem Vorwurf, er habe seine Kollegen zur Fälschung des Protokolls aufgefordert, bekannte sich der Beamte erst nach einem ausführlichen Gespräch mit seinem Verteidiger schuldig. Dieser meinte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer: „Mein Mandant ist noch einmal in sich gegangen. Es war alles möglicherweise so, wie in der Anklage angeführt.“

Das neuerliche Urteil reduzierte sich auch aufgrund des derzeit niedrigeren Einkommens auf 7.800 Euro (300 Tagessätze zu je 26 €, bzw. 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und ist rechtskräftig.

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst
Der Angeklagte | Foto: Probst

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