Urteil: 16.800 Euro für verschlafenen Notruf
BEZIRK LILIENFELD. Weil er einen Notruf weder weitergeleitet noch protokolliert und Kollegen angestiftet haben soll, nachträglich einzutragen, dass sie dem Notruf nachgekommen seien, wurde ein 54-jähriger Polizeibeamter zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro (480 Tagessätze zu je 35 Euro; 240 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) vorerst nicht rechtskräftig verurteilt.
Bewusst unterlassen
Entgegen der Behauptung des Beschuldigten, er sei an seiner damaligen Dienststelle im Bezirk Lilienfeld nach dem eingegangenen Notruf am 6. August 2018 um 4.05 Uhr eingeschlafen, kam der St. Pöltner Schöffensenat zu dem Schluss, dass der Angeklagte es bewusst unterlassen habe, einen Streifenwagen zu der Frau zu schicken, die laut Notruf einen Mann vor ihrer Türe bemerkte und Angst hatte.
Der leugnenden Verantwortung des Beamten schon während der ersten Verhandlung (die Bezirksblätter berichteten Ende November 2018) standen vor allem die Aussagen seiner Kollegen gegenüber, von denen der Richter meinte: „Wir sehen keinen Grund, warum die Zeugen Sie falsch belasten sollten!“
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