Marktgemeinde Neuhofen
100 Euro Schulbeginnhilfe für Neuhofner
In Neuofen an der Krems gibt es auch heuer wieder die Schulbeginnhilfe.
NEUHOFEN/KREMS. Die Schulbeginnhilfe wird Familien gewährt, die mit dem Kind einen ordentlichen Wohnsitz in 4501 Neuhofen an der Krems haben. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist der Besuch einer öffentlichen Pflichtschule.
Neuhofner Einkaufsgutscheine
Die Schulbeginnhilfe beträgt 100 Euro und wird nur auf Antrag gewährt und es besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss wird in Form von Neuhofner Einkaufgutscheinen ausgestellt, ganz nach dem Motto „Fahr nicht fort, kauf im Ort.” Zum Antragsformular sind Einkommensnachweise der letzten Monate (ab Antragstellung) vorzulegen – das Brutto-Haushaltseinkommen darf dabei 1.400 Euro nicht überschreiten.
Informationen und Auskünfte:
Die Antragsformulare liegen am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neuhofen und zum Downloaden von der Homepage findet man hier. Informationen über die Schulbeginnhilfe erhalten Sie auch bei Herrn Gerhard Brunbaur in der Sozialberatungsstelle Neuhofen unter 07227 / 4255-10.
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