Vogelgrippe in Oberösterreich
Fälle in Linz-Land und Wels-Land festgestellt

Der stark umrandete innere Bereich stellt die Schutzzone dar, der äußere Bereich stellt die Überwachungszone dar. | Foto: Land OÖ
  • Der stark umrandete innere Bereich stellt die Schutzzone dar, der äußere Bereich stellt die Überwachungszone dar.
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In zwei Geflügelhaltungen in Oberösterreich – Bezirk Linz-Land und Wels-Land – wurde nun die  hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt.

LINZ-LAND/WELS-LAND. Erstmalig wurde am 30. Dezember 2022 im Bundesland Wien ein Fall von Geflügelpest – Aviärer Influenza, HPAI – bei einem Schwan festgestellt, seitdem wurde diese Tierseuche bereits bei mehreren tot aufgefundenen Wasservögeln in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich nachgewiesen.

Im Bezirk Braunau wurde letzte Woche, in einer privaten Geflügelhaltung, die Geflügelpest festgestellt, mit dem Subtyp H5N1. Es wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, in welcher derzeit die Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert werden.

Nottötung in Linz-Land 

Eine private Haltung von 30 Hühnern und 16 Enten ist im Bezirk Linz-Land betroffen. Hier ist bereits, laut Auskunft des Landes Oberösterreich, ein Teil des Geflügelbestandes verendet beziehungsweise musste aufgrund der Schwere der Erkrankung notgetötet werden.

Situation in Wels Land

Im Bezirk Wels-Land handelt es sich um eine landwirtschaftliche Hühnerhaltung im Bezirk, bestehend aus zwei Herden mit 350 beziehungsweise 200 Tieren. Auch hier sind bereits einige Hühner an der Erkrankung verendet. Von der Bezirkshauptmannschaft wird für die noch vorhandenen Hühner die Tötung angeordnet.

Schutz- und Überwachungszone einreichten

Für mindestens 21 Tage wird rund um die betroffene Haltung eine Schutz- und eine Überwachungszone – siehe Abbildung –  eingerichtet, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potentielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone – 3-Kilometer-Radius – werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.

„Keine Gefahr für die Menschen“

„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter bundesweit aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

Was ist die Aviäre Influenza?

Bei der Vogelgrippe oder auch Gefügelpest – Aviäre Influenza handelt  es sich um eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel.

Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten sind hochempfänglich für den Virus. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Symptome beim Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber
  • Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Präventionsmaßnahmen

  • Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben

Anzeigepflichtige Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. „Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen“, betont das Land Oberösterreich.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage: Aviäre Influenza

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