Vogelgrippe
Geflügelpest in Privathaltung im Bezirk Linz-Land festgestellt

Alle am betroffenen Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet. | Foto: monticello_panthermedia
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  • Alle am betroffenen Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet.
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In einer Kleinsthaltung im Bezirk Linz-Land wurde das für Vögel hochpathogene Influenzavirus Typ H5N1 – das Vogelgrippe-Virus – nachgewiesen.

LINZ-LAND. Alle am betroffenen Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet. Die zuständige Veterinärbehörde hat den Betrieb umgehend gesperrt und die verendeten Tiere  seuchensicher entsorgt. Vor Ort werden nun Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. 

Keine Gefahr für Menschen

Fälle von Aviärer Influenza – „Vogelgrippe/ Geflügelpest“ – vom Subtyp H5N1 werden bei Vögeln in ganz Europa wiederholt festgestellt. Laut Behörden stellt der derzeit nachgewiesene Virustyp keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.Das größte Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel besteht durch Kontakt mit der Wildvogelpopulation.
In Österreich ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft.

In Österreich ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. | Foto: AGES
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In diesen Gebieten sind von allen Geflügelhaltern unbedingt folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Erregereintrag zu verhindern:

• Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.

• Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter dem Unterstand erfolgen.

• Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

• Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

• Vor Betreten der Stallungen sind jedenfalls Kleidung und Schuhe zu wechseln und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten.
• Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

In einigen Gebieten ist das Geflügelpestrisiko als stark erhöht eingestuft. Dies bedeutet für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel die verpflichtende Stallhaltung, für alle anderen Haltungen gelten die angeführten Biosicherheitsmaßnahmen.

Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. | Foto: leungchopan_panthermedia
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