Ohne einen Beleg geht nichts mehr
BEZIRK (nikl). Mit Jahresbeginn trat die „Registrierkassenpflicht“ in Kraft: Die Unternehmen im Bezirk rüsteten sich dafür.
„2016 muss ich dann für jedes verkaufte Weckerl im Schulbuffet einen Beleg ausstellen. Noch mehr Bürokratie geht auch nicht mehr", ärgert sich der Landwirt Johann Eder. Er ist gerade auf der Suche nach einer passenden Registrierkasse, um für den Jänner bestens gerüstet zu sein. Gemeinsam mit seiner Familie bewirtschaftet er einen Bauernhof im Ortsteil Rutzing in der Marktgemeinde Hörsching. Neben der Direktvermarktung seiner Produkte in den Schulen betreibt Eder seit 2008 einen eigenen Hofladen: "Jeden Freitagnachmittag bieten wir dort unsere Produkte zum Verkauf an.“ Darüber hinaus vermarktet die Familie Eder alle Köstlichkeiten vom eigenen Hof mittels Catering. „Die gesetzliche Regelung bedeutet für uns einen erheblichen Mehraufwand und eine gewaltige Zettelwirtschaft.“
„Bei der Neuanschaffung einer Registrierkasse genau hinschauen“
Für Friedrich Lehner, Steuerberater in der Kanzlei Aschauer und Rachbauer, hat die Registrierkassenpflicht auch einen entscheidenden Vorteil für die Unternehmen: „Mit der elektronischen Aufzeichnung bekommt der Unternehmer viel genauere Daten und kann besser planen.“ Viele Unternehmen haben laut dem Experten ein passendes Warenwirtschaftssystem: „Da muss man dann in vielen Fällen einfach nur ein Modul nachrüsten.“ Bei der Neuanschaffung einer Registrierkasse empfiehlt der Steuerberater, genau hinzuschauen und sich vom Händler eine Bestätigung geben zu lassen, dass die Registrierkasse auch fit für die ab 1. Jänner 2017 verpflichtende technische Sicherheitslösung gegen jegliche Manipulation ist.
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