Linz-Land
„Wir wollen keinen Spitzelstaat aufstellen“

Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann sicherlich zum Streitthema zwischen den Nachbarn werden. | Foto: Foto: Kzenon/Fotolia
  • Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann sicherlich zum Streitthema zwischen den Nachbarn werden.
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Rasenmähen am Sonntag? Behörden & Politik plädieren für Rücksichtnahme von beiden Seiten.

BEZIRK (nikl). In der Sommerzeit häufen sich wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Generell gelten in ganz Österreich folgende Ruhezeiten: an allen Tagen zwischen 12 und 14 Uhr, während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Jede Gemeinde kann darüber hinaus gemäß § 41 Oö. Gemeindeordnung eine eigene ortspolizeiliche Verordnung erlassen und die Ruhezeiten individuell bestimmen. Was unter Lärm fällt, legt ebenfalls jede Gemeinde fest.
„Wir wollen sicher keinen Spitzelstaat aufstellen und uns auf die Lauer legen. Grundsätzlich sollte es für ein gedeihliches Zusammenleben so sein, dass man während der üblichen Ruhezeiten keinen ungebührlichen Lärm erzeugt“, erklärt Bezirkshauptmann Manfred Hageneder. Er setzt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Es muss nicht jede Nachbarschaftsstreitigkeit vor einer Behörde landen. Wenn man das Problem mit dem Nachbarn anspricht, reicht es in den meisten Fällen aus. Um der Bevölkerung die Verordnung nochmals ins Gedächtnis zu rufen, bitten wir die Gemeinden, zum Start in die Sommerzeit die Information über die Ruhezeiten in der Gemeindezeitung kundzutun.“ Für die leidenschaftliche Gärtnerin und SPÖ-Landtagsabgeordnete Gisela Peutlberger-Naderer, seit 2014 Vorsitzende des Siedlervereins Kematen-Piberbach, liegt es klar auf der Hand: „Je mehr Menschen auf engem Raum zusammenleben, desto wichtiger sind Regeln. Deshalb befürworte ich solche Verordnungen in dicht besiedelten Gebieten.“

„Präsenz der Beamten reicht“

Ein solches dicht besiedeltes Gebiet ist Traun, die fünftgrößte Stadt Oberösterreichs, wo es eine Verordnung aus dem Jahr 1985 gibt. Hier kann man die Fälle an Beschwerden an einer Hand abzählen. „Bei uns in Traun ist die Stadtsicherheitswache für die Einhaltung zuständig. Sollte sich ein Bürger gestört fühlen, reicht meistens die Präsenz der Beamten vor Ort aus, um das Problem zu lösen“, sagt Trauns Bürgermeister Rudolf Scharinger. Ansonsten setzt der Ortschef von 24.650-Einwohnern auf die Eigenverantwortung der Bürger: „Miteinander reden hilft mehr als streiten.“ Davon ist auch Markus Stadlbauer, Bürgermeister von Kematen, überzeugt. In der 2.857-Einwohner-Gemeinde im Kremstal wird die Bevölkerung einmal im Jahr, in Form eines Artikels in der Gemeindezeitung um die Rücksichtnahme unter den Nachbarn gebeten. „Hin und wieder gibt es Themen mit Lärmbelästigung, aber im Großen und Ganzen kann man es sich alles ausreden. Bei uns in Kematen benötigt man keine gemeindeeigene Lärmschutzverordnung“, so Stadlbauer.

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